Warum, ist eine berechtigte Frage.
Ich würd mal gefühlsmäßig sagen, dass du keine Probleme bekommen wirst, weil der Melder gemäß TR-BOS gebaut wurde. Diese Richtlinie berücksichtig in gewisser Weise das Telekommunikationsgesetz, welches ja "Schwarzhören" verbietet. Da dieses 30 sek Mithören des Alarmstichwortes zur Alarmierung gem TR-BOS mit dazu gehört, kann dir nix passieren. Schließlich hast du es nicht in der Hand wenn du alarmiert wirst.
Für den Fall, dass du Angst hast es könnte ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz sein und das 30 sek bauartbedingte (bauartbedingt bzgl. Melder) Mithören sei gleich wie Schwarzhören: Ist nicht so. Das Mithören des Funks z.B. über Scanner oder offenen Melder stellt eine Straftat im Sinne des Telekommunikationsgesetzes dar. Diese Straftat fordert als subjektives Tatbestandsmerkmal Vorsatz. Beim Scanner oder offenen Melder ist dieser Vorsatz i.d.R gegeben.
Nach einer hochoffiziellen Alarmierung durch die Leitstelle hast du diesen Vorsatz nicht. Somit fällt eine Straftat nach Telekommunikationsgesetz weg.
Also brauchst dir deswegen keine Sorgen machen.
Gruß