§ 4 Studienvoraussetzungen für das Masterstudium
Als Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums wird der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums in ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studiengängen und vergleichbaren Studiengängen mit dem Mindestabschlussgrad "Bachelor of Engineering" und einer Gesamtnote von mindestens "gut" (2,5).
Unter besonderen Voraussetzungen können Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge beim Nachweis der Einschlägigkeit der Studieninhalte und mindestens 3-jähriger Berufserfahrung im Rettungswesen o. a. rettungstechnischen Einrichtungen ebenfalls zum Studium zugelassen werden. Die diesbezüglichen Entscheidungen trifft der Prüfungsausschuss.