Re: Rückwärts Einparken, Lt. StVO?
Original geschrieben von Welpe 21/8
Eine Frage zur StVO.
Ich meine zu wissen das dort geschrieben steht, dass man in Parklücken Rückwärts einzuparken hat.
Nee, dem Staat ist es völlig egal, ob Du vorwärts, rückwärts, seitwärts oder sonstwie in die Parklücke fährst, dein trägst oder mit einem Hubschrauber rüberhebst...
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph