Original geschrieben von Welpe 21/8
Eine Frage zur StVO.
Ich meine zu wissen das dort geschrieben steht, dass man in Parklücken Rückwärts einzuparken hat.
Nee, dem Staat ist es völlig egal, ob Du vorwärts, rückwärts, seitwärts oder sonstwie in die Parklücke fährst, dein trägst oder mit einem Hubschrauber rüberhebst...