Eigentlich hab ich dich auch damit gemeint mit der Dienstverordnung und so weiter!!
Erstens wird nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird und zweitens hier behaupten doch immer alle was wären soviele Staatsanwälte Polizisten und was weiss ich noch unetrwegs wenn`s um Programmiersoftware und Frequenzen geht! Dann sollen diese Leute die sich eigentlich mit Recht und Gesetz auskennen mal einen kompetenten Beitrag zu diesem Thema schreiben, dann wüsste jeder was Sache ist und könnte sich danach richten!
Aber hats ja echt keinen Wert!!
Da schreibt jeder was anderes, der eine regt sich über das auf, der andere über jenes, aber was richtig sinnvolles hat noch keiner geschrieben.
Wenn ihr euch nicht damit auskennt dann lasst es lieber bleiben, auch du mein lieber Funkfreund!!
Und meiner Meinung nach ist es nach Anonymisierung rechtens, denn in der DV steht nur:

1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im § 11 ( 1 ) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen Stellung ergibt. Der Personenkreis der für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten ist nach dem Verpflichtungsgesetz ( Art. 42 EGStGB v. 2.3.1974 ) förmlich zu verpflichten. Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen ( Muster Anlage 1 ), deren spezielle Form je nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften unterschiedlich sein kann.
1.4.5 Die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses richtet sich nach bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.

Und Daten werden ja keine weitergegeben, nur eine grobe Umschreibung des Funkverkehrs, also die Versprecher oder ähnliches!!
Also keine Verletzung der Schweigepflicht und des Fernmeldegesetzes!
Aber wie gesagt, wenn hier mal ein Anwalt oder ähnliches mitliest, dann solle er einen Beitrag erstellen der kompetent ist!!