Tach!
Na bitte, sachliche Beiträge gehen doch auch.
Ich kenne mich sehr wohl mit der DV 810 aus, bilde selbst aus und kann mir schon meine Meinung bilden.
Deine Auszüge aus der DV sind vollkommen richtig, ich lege das jedoch anders aus, nämlich daß Funkgespräche(BOS)prinzipiell der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, egal, ob anonymisiert, verstümmelt oder oder sonstwie verändert werden.
Es ist hier auf jedem Fall ersichtlich, daß viele dieser lustigen Gespräche reel geführt worden sind oder wenigstens abgehört worden sind.
Deshalb bin ich kein Richter oder Staatsanwalt, der hier irgenjemand verurteilen will.
Ich habe nur meine Meinung bzw. meine Auslegung, wie ich sie auch gelernt habe, wiedergegeben.
Gruß, Peter




				
				
				
					
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