Ich meine mich erinnern zu können, daß die Hepa-Impfung keine rein freiwillige Leistung des "Arbeitgebers" ist, sondern von den GUV (Gesetzliche Unfallversicherer, BG) vorgeschrieben ist.
Vorgeschrieben in dem Sinne, daß es angeboten werden muss, aber dem Einzelnen es überlassen ist, das Angebot anzunehmen.
Ich müßte jetzt aber nochmal prüfen, wo das genau Stand. Hinter dem grauen Schleider des Vergessens, meine ich, daß es tatsächlich was mit dem Gefährdungspotential zu tun hat. Und das ist im SanDienst durchaus m.E. durchaus gegeben: Selbst bei nem Fussballturnier ist der Kontakt zu Patientenblut möglich und die Imfpung deshalb angezeigt.
Aber zur absoluten Sicherheit einfach mal die BG anrufen und fragen ...
Ausserdem müssen Hepa-Impfungen in regelmäßigen Abständen wiederholt weren (Titerkontrolle). Einen Langzeitschutz gibt's nach meinem Kenntnisstand nicht. Aber da lass ich mich gern eines besseren Belehrung.
PS: Bezieht sich alles auf Hepa-B.
[EDIT]:
Hab die UVV gefunden:
http://www.pr-o.info/makeframe.asp?u...103/inhalt.HTM
Ist dich ein wenig komplizierter. Insbesondere gilt die UVV nur für den Ersthelfer, wenn er regelmäßig Dienst tut.