Das ist so nicht ganz korrekt, in der "neuen" Stellungnahme der BÄK steht nichts mehr von "Kind" drin, vielmehr nur noch Krampfanfall.Original geschrieben von Etienne
Einem Kind darf ich helfen (auch nur bei Fieberkrampf), aber einem Erwachsenen nicht - wie schwachsinnig.
Quelle: BÄK: http://www.bundesaerztekammer.de/30/...5notfallm.html




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