Also ne 2m Landfunkstelle ist es natürlich auch, wenn man ein 2m HFuG an eine feste Antenne anschließt. Das ist ja klar. Welches FuG nun in die Feststation eingebaut ist oder nicht ist ja Wurscht, Fest ist Fest.nun, es gibt da die Fernmelderichtlinien für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst im Lande Hessen.
Da steht drin:
Die Errichtung von festen Landfunkstellen im 2m Bereich wird nicht genehmigt.
Die Frage ist nur, ob so ein Antennenstativ als Feststation gilt.
Ich würde fast behaupten nein. In einem ELW sind ja auch 2m HFug mit externer Antenne eingebaut. Warum sollte dann ein 2m HFuG mit externer Antenne auf nem Stativ verboten sein ?
Gruß Joachim