Also ich würde mal sagen, dass ein tragbares Handfunkgerät durch den Anschluss an eine externe Antenne den Anspruch
tragbar oder beweglich verliert.

................Beim Betrieb von tragbaren Geräten an stationären Antennen handelt es sich fernmelderechtlich um eine Feststation

Und eine Antenne auf einem Sativ ist in meinen augen eine stationäre Antenne, wenn auch nur vorübergehend.

Gruß
Ebi