Hallo,
in D :
bis 3,5 t zul.GG 20 L in geeignetem zugelassenem Kanister aus Kunststoff oder Stahlblech. BAM Prüfzeichen erforderlich, Kennzeichnung mit Symbol "Entzündlich".
ab 3,5 zul.GG 40 L in geeignetem zugelassenem Kanister aus Kunststoff oder Stahlblech. BAM Prüfzeichen erforderlich, Kennzeichnung mit Symbol "Entzündlich".
Belüftung des Aufbwahrungsortes erforderlich, Rauchverbot im KfZ bei Aufbewahrung im Innenraum des sebigen.
in LUX und Spanien sind gefüllte Reservekanister verboten.
Übrigens in Italien und Spanien sind seit neuestem Warnwesten Pflicht. Und in den ehem. Ostblockstaaten wie Tschechei, Slowakei, Ugarn sind Feuerlöscher (Pulver min 1 kg oder CO2 min 1 kg) Pflicht.