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Thema: Martin-Kompressor - Unterschied zwischen 2097GM/2297GM?

  1. #16
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    Original geschrieben von MiThoTyN
    Also die ABE erlischt nicht. Das ist nonsense.
    Eben, das seh ich genauso. Wenn ich mir in meinen BMW, ein original VW-Lenkrad einbauen will (wenn das denn technisch möglich wäre), erlischt deswegen auch nicht die Betriebserlaubnis.

    Außerdem, wenn sollte das interessieren ob da jetzt nen Fiamm-Kompressor mit angeschlossenen Martin-Hörnern verbaut ist? Das interessiert doch weder die POL noch den TÜV! Interessant ist, was "oben" rauskommt!

  2. #17
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    Echt jetzt ?
    Hmm ... Na dann. Das wäre zwar ziemlich bescheuert, aber das wäre nicht das erste bescheuerte in dem Zusammenhang !!

    Gruß Joachim

  3. #18
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    Original geschrieben von MiThoTyN
    Echt jetzt ?
    Hmm ... Na dann. Das wäre zwar ziemlich bescheuert, aber das wäre nicht das erste bescheuerte in dem Zusammenhang !!

    Gruß Joachim
    Wie soll ich das jetzt verstehen?

  4. #19
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    Ich mein mit ABE's allgemein.

    Das wegen solch einer Sache die ABE erlischt, obwohl man ja nix wirkliches verändert hat.

    Gruß Joachim

  5. #20
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    Original geschrieben von Joevo82
    Eben, das seh ich genauso. Wenn ich mir in meinen BMW, ein original VW-Lenkrad einbauen will (wenn das denn technisch möglich wäre), erlischt deswegen auch nicht die Betriebserlaubnis.

    Außerdem, wenn sollte das interessieren ob da jetzt nen Fiamm-Kompressor mit angeschlossenen Martin-Hörnern verbaut ist? Das interessiert doch weder die POL noch den TÜV! Interessant ist, was "oben" rauskommt!
    [IRONIE AN]

    Anders ausgedrückt:

    Wenn ich jetzt meinen Original Martin-Kompressor mit Hilfe eines Gardena-Gartenschlauchs mit den Original Martin-Hörnern verbinde, erlischt dann auch die Betriebserlaubnis?

    [IRONIE AUS]

  6. #21
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    Hallo!

    Natürlich nicht,
    ih kann ja auch Hella - Hörner an ein BOSCH Tonfolgeschalter anklemmen und umgekehrt.

    Die Hörner müssen ein nach der DIN 14610 Signal erzeugen!

    Wie dieses Signal erzeugt wird ist unerheblich, man könnte ( sofern die Leistung stimmt ) zwei einzelne Kompressoren aus dem Zubehörhandel nehmen, diese von einem Klangfolgesteuergerät schalten lassen und je zwei Hörner an den einen, und zwei an den anderen Kompressor anschließen...Tatütet auch !

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  7. #22
    Christian Gast
    Original geschrieben von Joevo82
    Eben, das seh ich genauso. Wenn ich mir in meinen BMW, ein original VW-Lenkrad einbauen will (wenn das denn technisch möglich wäre), erlischt deswegen auch nicht die Betriebserlaubnis.

    Außerdem, wenn sollte das interessieren ob da jetzt nen Fiamm-Kompressor mit angeschlossenen Martin-Hörnern verbaut ist? Das interessiert doch weder die POL noch den TÜV! Interessant ist, was "oben" rauskommt!

    Hallo,

    das mit dem Lenkrad ist definitiv falsch. Die ABE erlischt auf jeden Fall. Denn für das VW Lenkrad wurde ein Teilegutachten erstellt, welches das Lenkrad für einen/mehrere speziellen Fahrzeugtypen, -serien, -baumuster etc. freigibt. Mit dem Teilegutachten ist ist das Lenkrad dann Bestandteil der EG-Typgenehmigung des jeweiligen Fahrzeugs. Willst Du das Lenkrad in einem anderen Auto verbauen (VW->BMW) so müsstest Du das Lenkrad wieder typprüfen lassen für die Verwendung im neuen Fahrzeug. Dazu ist eine Einzelprüfung erforderlich die nicht gerade billig.

    Guck mal in eine ABE oder Teilegutachten von einem Sportlenkrad zum Nachrüsten (Momo) da wirst Du eine genaue Aufstellung finden in welches Auto welches Lenkrad eingebaut werden darf und welche Dinge zu beachten sind.

    Bei den Hörnern muß man sehen, welche Prüfzeichen angebracht sind. Ist auf Horn und Kompressor die gleiche Prüfnummer so bilden die Geräte eine Baueinheit und dürfen nur zusammen verwendet werden. Tragen sie unterschiedliche Nummern sollte es kein Problem sein. Endgültige Klarheit bringt nur ein Blick in die Typgenehmigung. Bitte bei einem neuen Fahrzeug (Baujahr < 01.01.2002 ) beachten, daß der Kompressor eine e1 Kennzeichnung haben muß da er ein elektrisches Bauteil ist. Es kann sein das ältere Geräte nachgelabelt werden können, Klarheit sollte eine Anfrage beim Hersteller bringen.
    Die Polizei mustert übrigens deswegen Haufenweise die RTK 4 aus.

    Beim Klangfolgeschalter von Hella ist es anders, dieser ist bei Verwendung mit zugelassenen Hörnern eines beliebigen Herstellers zugelassen. Deshalb ist eine Kombination von Hella und Bosch oder umgekehrt in diesem Fall möglich.

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