Diese Bausätze/Schaltpläne stellen stinknormale Pegelwandler dar. Es gibt also im Prinzip keine "Urheberrechte" auf eine bestimmte Schaltung, solange man keine originalen Schaltpläne oder Layouts verwendet.
Die Frage wäre dann noch, ob die Anwendung eines solchen Gerätes bei einem FME oder FuG, der/das einem nicht gehört (Organisationseigentum) legal wäre.
Der Bau oder Besitz eines solchen ist aber sicherlich legal.