Ich denke man muss das hier nicht irgendwie weiter ausführen.
Die Lage ist klar: Wenn sowohl im Landkreis der Arbeitsstätte als auch im Wohnort die selbe Frequenz der Digitalen Alarmierung genutzt wird ist es kein Problem den Melder "landkreisübergreifend" zu nutzen. Wenn nicht die selbe Frequenz genutzt wird gehts nicht.
Die betreffende Person muss sich jetzt eben einfach nach den Frequenzen erkundigen und weiß dann bescheid.