siehe gesetz:
http://www.112info.de/rechtstipps/la...BrandSchG.html
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§ 6 Arten der Feuerwehren --nach oben--
(1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Berufsfeuerwehren,
2. Freiwillige Feuerwehren,
3. Pflichtfeuerwehren,
4. Werkfeuerwehren.
(2) Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren sind Einrichtungen der Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise. Werkfeuerwehren sind Betriebseinrichtungen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen.
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§ 8 Aufstellung und Auflösung --nach oben--
(1) Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen, andere Gemeinden können eine Berufsfeuerwehr aufstellen. Gemeinden mit Berufsfeuerwehr unterliegen hinsichtlich der ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben der Aufsicht der Bezirksregierung.
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http://www.112info.de/rechtstipps/la...ndeststvo.html
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Da findest du alle Mindestsrärken der oben genannten Feuerwehren!!!!!!!
Wie es in anderen Bundestländern als NDS ist, musst du dir die Gesetze raussuchen, die findet man jedoch schnell!
Was das Ausrücken betrifft, gibt es in jeder Leistelle (die Personen die unter Tel: 112 mit dir sprechen) eine AAO (Alarm und Ausrückeordnung) die genau regelt, bei welchen SignalGefahrenWorten (z.B. Feuer mit/ohne Menschengefährdung, Verkehrsunfall, etc) welche und wieviele Feuerwehren alarmiert werden!
Das nachalarmiert wird, wenn z.b. ein Feuer bestätigt wird oder zu wenig Hilfskräfte vorhanden sind, ist normal *gg*
MfG
S.L
PS: Mindestabstände gibt es meines Wissens nicht, jedoch glaube ich gewisse Zeitrahmen, in denen z.b. bewohnte Gebiete von Feuerwehren erreicht werden müssen.