Hallo!
In sog. Kreisfreien Städten größer 100.00 Einwohner gibt es BF und FF.
Wann die FF mit oder alleine Alarmiert wird regelt die AAO ( Alarm und Ausrückeordnung ) die in jeder Stadt unterschiedlich ausfällt!
Zwei Beispiele :
In Wiesbaden ( HE ) werden die FF grundsätzlich bei gemeldetem Feuer, Rauch oder Brandverdacht, Gartenhausbrände, Brände von Fahrzeugen von denen eine besondere Gefahr ausgeht, zu jeder Tages u. Nachtzeit paralell mitalarmiert. Natürlich auch bei entsprechenden Gefahrenlagen durch Unwetter etc. Seit 1.1.2004 komplett rausgenommen wurden sie aus der AAO bezügl. Feuermelder und BMA, hier erfolgt die Alarmierung entweder bei bestätigtem Feuer oder durch nachforderung durch den ELD, wenn die zuständige Basis-Einheit bereits im Einsatz ist oder eine andere Basis-Einheit nicht eher am Einsatzort sein kann, oder die Einsatzlage es entsprechend erfordert!
Die Feuermeldergeschichte liegt auf der Hand, um Kosten zusparen und unnötige Probleme mit Arbeitgebern zu vermeiden! So kamen manche FF im Jahr auf ca. 150 - 160 Einsätze fast 2/3 davon Feuermelder die negativ waren!
Beispiel 2 :
In Mainz ( RLP ) wird nur an Wochentagen ab 16.oo - 7.oo Uhr bei Feuer alarmiert. Ausnahmen gibt es bei den Wehren, bei denen die Hilfsfrist nicht oder nur schwer einzuhalten ist, hier erfolgt i.d.R. die parallele alarmierung, hier werden u.a. auch Verkehrsunfälle übernommen!
MfG