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Thema: Beförderungsrichtlinien

  1. #1
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    Beförderungsrichtlinien

    Hallo @all
    Kann mir vielleicht jemand von euch sagen wo ich die neuen Beförderungsrichtlinien für das Land Baden-Württemberg im Internet finden kann. Oder weiß sie jemand und kann´s hier rein schreiben.
    Und noch viel Spaß im Forum
    m.p

  2. #2
    DaniULM Gast
    Hallo,

    die Dienstgrade mit Voraussetzungen findest du hier:
    http://www.kfv-rnk.de/DOWNLOAD/Diens...erttemberg.pdf

  3. #3
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    --> verschoben
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #4
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    Würdet ihr Befördern wenn.....
    ein Feuerwehrmann den Lehrgang Gruppenführer an der LFS bestanden hat, aber nicht als GruFü im Löschzug, Abteilung eingesetzt wird?
    Also die Funktion als GruFü nicht ausführt.

  5. #5
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    Ja würde ich denn bei mir ist das der gleiche Fall :-)
    MfG
    HLF 49/1

  6. #6
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    Wirst du auch nicht Beförert?
    D.h. du hast den GruFü, wirst aber nicht als solcher eingestzt?

    Ich frag mich ob das Gestztesconform ist.

  7. #7
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    Nein Nein

    Ich bin auf Lehrgang gewesen und habe bestanden.
    Mich haben sie dann befördert aber ich fahre nicht im Einsatz als Grufü.

    Soweit so gut.
    MfG
    HLF 49/1

  8. #8
    DaniULM Gast
    Original geschrieben von Welpe 21/8
    Wirst du auch nicht Beförert?
    D.h. du hast den GruFü, wirst aber nicht als solcher eingestzt?

    Ich frag mich ob das Gestztesconform ist.
    Welches Bundesland denn?
    In Ba-Wü soll nach o.a. Link zum Löschmeister befördert werden, wer den Lehrgang Gruppenführer an der LFS bestanden hat. An die Dienstellung Gruppenführer in der Wehr ist das nicht gebunden.
    Kann natürlich in andern Bundesländern anders sein.

  9. #9
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    Betrifft Ba-Wü......
    Nur unsere Wehr wehrt sich dagegen zu befördern.

  10. #10
    DaniULM Gast
    Hmm.. blöd..
    Sind halt nun mal nur Empfehlungen daher wird's wohl schwierig da was zu erreichen.

  11. #11
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    Das sehe ich leider auch so.
    Haben die Richtlinien für Beförderungen keinen Rechtscharakter?

  12. #12
    Matze81 Gast
    Aloha,

    in Hessen z.B. KANN befördert werden. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

    mfG

    Matze

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