Original geschrieben von Cummunicator
Natürlich ist es für den Einsatzleiter wichtig was alarmiert worden ist. Wie er das erfährt sei doch mal dahingestellt.
Klar, eine ordentliche Durchsage gehört auf jedenfall dazu.
Das es für den Einsatzleiter erforderlich ist zu wissen, was alarmiert ist, versteht sich von selbst. Das ist es eben, was mit der Durchsage erreicht wird.
Üblicherweise wird der EL das aber schon aus dem Alarmstichwort in Verbindung mit der AAO wissen, es sei denn, es tritt ein Fall ein, der in der AAO nicht erfaßt ist Und jetzt komme mir keiner damit, der EL kenne die AAO nicht, denn gerade das gehört mit zu seinem Job, wenn er solche Aufgaben übernimmt.
Vorteilhaft bei der Mitteilung der alarmierten Einheiten (gesetzt den Fall, daß es mehrere sind) während der Alarmdurchsage ist weiterhin, daß auch die alarmierten Einheiten wissen, wer alles unterwegs sein wird. Nicht zwangsläufig trifft der Einsatzleiter vom Dienst vor oder zeitgleich mit den ersten Einsatzkräften ein, so daß die ersteintreffenden Einheiten zunächst einmal autark tätig werden und evtl. auch abwägen müssen, ob eine Nachforderung erforderlich ist oder die während der Alarmdurchsage allen bekannt gegebenen alarmierten Kräfte ausreichen.
Bei uns ist es (noch) so, dass der Einsatzleiter sowieso über die normale Schleife alarmiert wird. Daher bekommt er die gleiche Durchsage mit wie alle anderen Kräfte.
Diese Durchsage soll er ja auch erhalten, aber eben aus dem Grund, daß gleichzeitig mit der Schleife für die Einsatzkräfte auch seine Kommandoschleife ausgelöst wird und für beide Schleifen dann nur einmal eine Durchsage gemacht werden muß.
Aber wieso soll ich diese beiden Schleifen alarmieren wenn der EL doch schon über die normale Schleife in Kenntnis gesetzt wird?
Der EL soll eben nicht über die normale Schleife in Kenntnis gesetzt werden, sondern über (s)eine Kommandoschleife, weil nur dann solche Probleme, wie weiter oben beschrieben, umgangen werden können.
Ich nehme mal wieder die AAO zur Verdeutlichung zur Hand.
Stellen wir uns die Kleinstadt K vor. Beim Stichwort "Zimmerbrand" wird im Ortsteil 1 die Ortsteilwehr 1 (Löschgruppe) zusammen mit der Ortsteilwehr 2 (Löschgruppe) und dem EvD (mindestens Zugführerqualifikation) alarmiert. Hier ist ein übergeordneter Einsatzführungsdienst erforderlich zum einen aufgrund der Lage, zum anderen zur Koordination von zwei Löschgruppen, die nun als Zug eingesetzt werden (das Beispiel läßt sich natürlich immer größer aufbauen).
Nehmen wir als Vergleichsstichwort die "Ölspur". Hier fährt die Ortsteilwehr 1 allein aus, der EvD wird sowohl lageabhängig als auch aus Gesichtspunkten der Bildung von größeren taktischen Einheiten nicht benötigt. Folglich muß auch die EvD-Schleife nicht alarmiert werden.
Wenn nun der EvD sämtliche Schleifen abfragt, dann wird er auch für Einsätze alarmiert, für die er gar nicht benötigt wird und kann erst während der Alarmdurchsage entscheiden, sofern sie diese Informationen mitteilt, ob er ebenfalls ausrücken muß oder nicht.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim