Hallo,
da wäre als erstes das Telekommunikationsgesetz zu nennen, in dem Zusammenhang v.a. die §§85 (Fernmeldegeheimnis) und 86 (Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen).
Dann die PDV 810 und
Das Strafgesetzbuch StGB:
(
– § 201 Abs. 3 StGB ( Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes )
– § 203 Abs. 2 StGB ( Verletzung von Privatgeheimnissen )
– § 331 StGB ( Vorteilsnahme )
– § 332 StGB ( Bestechlichkeit )
– § 353 b StGB ( Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen
Geheimhaltungspflicht )
– § 358 StGB ( Nebenfolgen )
)
Gruss
Alex