Da folgt ein ganz klares NEIN, das ist rechtlich gesehen nicht in Ordnung. Da das Gerät nur eine "postalische" Zulassung als Betriebsfunkgerät hat und nicht nach TR-BOS zugelassen ist, ist es natürlich auch nicht zugelassen, wenn es auf BOS-Kanäle bequarzt wird (was ja rein theoretisch möglich wäre). Das gleiche gilt übrigens auch umgekehrt: Es ist ja rein theoretisch möglich, ein BOS-FuG11b (z.B. das Motorola GP900-11b) auf Betriebsfunkfrequenzen zu programmieren. Doch da das Gerät ja nur die BOS-Zulassung hat ist dies rechtlich gesehen auch verboten, da es nicht auf denen für dieses Gerät bestimmten Frequenzen arbeitet.
Ich hoffe ich konnte Dir hiermit besser helfen als mit meinem ersten Beitrag ;-)
Gruss
Alex