Schäden an deinem Eigentum sowie Verletzungen die man sich im Einsatz zugezogen hat. Sollte man sofort melden. Wer's nicht tut is selbst schuld wenn er den Schaden nicht bezahlt bekommt.
Schäden an deinem Eigentum sowie Verletzungen die man sich im Einsatz zugezogen hat. Sollte man sofort melden. Wer's nicht tut is selbst schuld wenn er den Schaden nicht bezahlt bekommt.
Hallo,
eine normale Uhr (keine Rolex für X000€) zählt nicht als Schmuck. Diese kann im Einsatz auch relevant sein (Strahlenschutz, Atemschutz, Atemschutzüberwachung, Einsatzleitung, Tauchereinsatz etc.), sie gehört somit zur persönlichen Austattung ist somit bei Beschädigung durch die Fw zu ersetzen bzw. durch die Gemeinde als Träger der Fw.
Ebenso wie mitgeführte FME, unter der Einsatzkleidung getragene Privatkleidung und auch verlorengegangene Gegenstände wie Schlüsselbund etc.
Über das Thema Ex-Schutz wurde ja oben bereits ausführlich berichtet, also:
Im Einsatz keine nicht dafür zugelassenen elt. Geräte (Handy, Funkmelder, priv. Taschenlampen, priv. Kabeltrommeln, ...) verwenden
Zum Thema Schadenersatz:
Im Einsatz sind
- Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe und Ohrstecker)
- (Armband-) Uhren
- Arm- und Fußbänder
- private (Schutz-???)Bekleidung
VERBOTEN (nach UVV)
...und was verboten ist zu tragen, für das gibt es logischerweise KEINEN Ersatz!
Diese Sachen müssen also entweder zu Hause bleiben oder spätestens in der Wache abgelegt werden!!!
Ausnahmen:
- private Unterwäsche
- Brillen bei Personen, die nicht unter Atemschutz sind
Geändert von AkkonHaLand (03.03.2004 um 14:24 Uhr)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
was soll an Privater Schutzkleidung verboten seinZitat von AkkonHaLand
was ist mit Kontaktlinsen?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Wo kann ich das nachlesen? Hab' leider diesbezüglich bei meinen Nachforschungen noch nichts gefunden (sowohl UVV 0.1/GUV-V A1 Allgemeine Vorschriften als auch Unfallverhütungsvorschrift 3.8 Feuerwehren (GUV 7.13/GUV-V C53))Im Einsatz sind
- Schmuck (Ringe, Ketten, Ohrringe und Ohrstecker)
- (Armband-) Uhren
- Arm- und Fußbänder
- private (Schutz-???)Bekleidung
VERBOTEN (nach UVV)
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Hallo,
...........bei wieviel % aller gefahrenen Einsätze besteht EX-Gefahr?. Auf solche 100%igen Vorsichtsmaßnahmen muß du bestimmt in den allerwenigsten Fällen rechnen. Und selbst wenn, dann betrifft es noch lange nicht die komplette Manschaft, sondern nur einzelne, die in diesen Bereich vordringen. Und dieser Gefahrenbereich ist je nach Unfall mal größer und mal kleiner.
MfG
StefanMM
Zum Thema EX-Schutz noch eine Frage (wird langsam wieder OT):
Wie viele Feuerwehren in Deutschland benutzen ausschliesslich (wenn sie überhaupt welche besitzen) ATEX-zugelassene Funkgeräte im Einsatz- bzw. Gefahrenbereich bzw. welche Feuerwehr hält ATEX-zugelassene Funkgeräte für AGT vor?
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Hallo,
Selbst dann würde es darauf ankommen, als was Du eingesetzt warst, der Wassertrupp braucht keine Uhr z.B. Vielleicht könnte man etwas erreichen, wenn die Uhr dem Zuständigen für die Atemschutzüberwachung kaputt gegangen ist. Denke ich aber nicht.Original geschrieben von Christian
eine normale Uhr (keine Rolex für X000€) zählt nicht als Schmuck. Diese kann im Einsatz auch relevant sein (Strahlenschutz, Atemschutz, Atemschutzüberwachung, Einsatzleitung, Tauchereinsatz etc.), sie gehört somit zur persönlichen Austattung ist somit bei Beschädigung durch die Fw zu ersetzen bzw. durch die Gemeinde als Träger der Fw.
AkkonHaLand hat darauf ja geantwortet. Kleine Ergänzung: Bei uns im RD hiess es auch mal "private Armbanduhren aus, wenn kaputt - kein Ersatz" und im RD braucht ruckzuck jeder eine Uhr, wenns z.B. um das schlichte Ermitteln der Herzfrequenz (Puls) geht.Original geschrieben von Christian
Ebenso wie mitgeführte FME, unter der Einsatzkleidung getragene Privatkleidung und auch verlorengegangene Gegenstände wie Schlüsselbund etc.
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph
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