trotzdem entscheidet aber nicht die LSt, sondern das fahrzeug vor ort ob es sich um einen KT oder einen NF handelt.
hier bei mir ist es folgendermaßen:
13 städte/gemeinden mit insgesamt 13 RTW's, wobei einer ein mehrzweckfahrzeug ist, vorrangig für KT's (so steht's im gutachten), ein weiterer RTW kann sofort zusätzlich besetzt werden, dann wird aber der brandschutz der kreisstadt geschwächt. weiterhin 7 KTW's im tagesdienst, 2 davon bis abends 23h. am WE bleibt das mit den RTW's gleich, KTW's reduzieren sich auf 1 (plus halt das mehrzweckfzg).
gang und gebe ist es hier mit den RTW's auch KT's zu fahren, geht garnicht anders. aber ist ja auch kein problem bei. ebenso wird hier von den besatzungen eigenständig entschieden, ob man aus 'nem KT 'nen NF macht oder umgekehrt. oftmals kommt es sogar vor, das bei fahrten ohne SR gleich als KT und nicht als notfall 1 alarmiert wird ... insofern ...
vllt noch als orientierung unsere alarmstichworte:
ohne SR:
krankentransport
notfall 1
unfall 1
v-unfall 1
mit SR:
notfall 1
unfall 1
v-unfall 1
notfall 2
unfall 2
v-unfall 2
v-unfall 3
v-unfall 4
ab stufe 2 mit NEF, stufe 3 = 3 rettungsmittel (min 1 NEF), stufe 4 = 4 rettungsmittel (min 1 NEF) ...