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Thema: Da kann man ins Grübeln kommen..

  1. #16
    76440 Gast
    trotzdem entscheidet aber nicht die LSt, sondern das fahrzeug vor ort ob es sich um einen KT oder einen NF handelt.

    hier bei mir ist es folgendermaßen:

    13 städte/gemeinden mit insgesamt 13 RTW's, wobei einer ein mehrzweckfahrzeug ist, vorrangig für KT's (so steht's im gutachten), ein weiterer RTW kann sofort zusätzlich besetzt werden, dann wird aber der brandschutz der kreisstadt geschwächt. weiterhin 7 KTW's im tagesdienst, 2 davon bis abends 23h. am WE bleibt das mit den RTW's gleich, KTW's reduzieren sich auf 1 (plus halt das mehrzweckfzg).

    gang und gebe ist es hier mit den RTW's auch KT's zu fahren, geht garnicht anders. aber ist ja auch kein problem bei. ebenso wird hier von den besatzungen eigenständig entschieden, ob man aus 'nem KT 'nen NF macht oder umgekehrt. oftmals kommt es sogar vor, das bei fahrten ohne SR gleich als KT und nicht als notfall 1 alarmiert wird ... insofern ...

    vllt noch als orientierung unsere alarmstichworte:

    ohne SR:
    krankentransport
    notfall 1
    unfall 1
    v-unfall 1

    mit SR:

    notfall 1
    unfall 1
    v-unfall 1
    notfall 2
    unfall 2
    v-unfall 2
    v-unfall 3
    v-unfall 4

    ab stufe 2 mit NEF, stufe 3 = 3 rettungsmittel (min 1 NEF), stufe 4 = 4 rettungsmittel (min 1 NEF) ...

  2. #17
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    Hallo,

    ich denke das die Autoren des Spiegel Berichtes sich nicht ganz richtig informiert haben. Denn es entscheidet die Leitstelle ob man mit Sonder fährt oder ohne, auch die Beurteilung der Situation liegt in ihrem ermessen. Ich als RTW Besatzung beurteile die Sitution vor Ort und sonst nichts.
    Man muß doch ganz klar unterscheiden können was beurteile ich als KT , Notfall (RTW ohne Sosi) oder Einsatz (RTW mit SoSi).
    Ich fasse einen KT so auf das ich jemanden ins KH fahre, beim Notfall muß der Pat. ohne Verzögerung ins KH, es liegt allerdings keine Lebensgefahr vor. Und Einsatz sollte ja klar sein.
    Gibt es also Nachts einen KT???

    Wir sind letzens zu einem Internist in die Praxis gerufen worden. Man stellte uns die Pat. vor, um die 60. Bek. hypertonie und öfter etwas arrytmisch. Sie lebt aber ganz gut damit. Nun ist die Frau zum Internist gekommen weil ihr Herz so "holpert". Dieser schreibt ein EKG diagnostiziert eine absolute Tachyarrythmie und stellt einen KT Schein aus. Die Pat. wird mit beta Blockern i.V. versorgt. Auf unser Fragen nach einem RTW Schein (den wir hier absolut angebracht hielten) verwies uns der Arzt auf eine Aussage der Krankenkassen immer nur noch das kleinst mögliche anzuordnen. Und da er der Meinung war die Pat. müsse nicht überwacht werden reiche ein KT. Ist das denn die richtige Lösung???
    Mit freundlichen Grüßen

    Grisu 1981

  3. #18
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    2.550
    @76440

    Was verstehst du unter v-unfall 1?

    Bei VU´s wird bei uns in den meisten Fällen mit Sondersignal gefahren.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  4. #19
    76440 Gast
    v-unfall 1 = verkehrsunfall, 1 rettungsmittel. je nach dem was gemeldet ist mit oder ohne SoSi.

    @grisu

    der verstopfte katheder in der nacht ... RTW-indikation ?!?

  5. #20
    Surrounder Gast
    Fakt ist halt es ist Geld im Spiel, und es geht manchmal um viel Geld.

    zum Thema Arzt: meine Freundin ist Krankenschwester und hat Jahre auf Privatstation gearbeitet. Die darf alles Spritzen, hat auch alles gelernt, aber IV durfte sie nicht, da muss der Arzt kommen. Jetzt ist Sie seit ein paar Monaten auf Intensive, da kann das nicht seperat berechnet werden, jetzt muss Sie IV spritzen. Das ist alles eine Geldfrage, wenn was verrechnet werden kann dann wird das auch so gemacht.

    zum Thema Sonderrechte, wenn bei uns ein Einsatz ist, z.B. Gebäudebrand mit Personen im Gebäude, dann geht bei uns der Alarm für RTW und NEF und die örtliche Bereitschaft wird auch alarmiert. Wir fahren mit die Bereitschaft ohne Sonderrechte an. Meist sind die Bereitschaften schneller vor Ort weil die einen kürzeren Weg haben. Nur warum fahren die ohne? Als ich dann mal bei unserer Lötstelle nachgefragt habe meinten die, die Bereitschaft kommt zur Sicherung der Feuerwehr, und da es da ja noch keine Gefahr gibt fahren die ohne, der Rettungsdienst kommt wegen evtl. Personen im Gebäude und da fahrt man mit, außerdem gäbe es unterschiede wie das nachher verrechnet werden müsse. =alles klar, welche Unterschiede werden das wohl sein. Ich warte auf den Tag wenn einer Aufsteht und mal fragt warum der RTW und der NEF überhaupt kommen wenn doch die Bereitschaft nix kostet und schneller da ist...

  6. #21
    Registriert seit
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    162
    @76440

    natürlich wenn er probleme bereitet, sonst hätte er ja Zeit bis zum nächsten tag
    Mit freundlichen Grüßen

    Grisu 1981

  7. #22
    76440 Gast
    wenn die blase voll ist bis zum anschlag und der katheder verstopft ist ... sorry, sowas um 3 uhr morgens ist trotzdem kein RTW-einsatz !! genauso wenn oma nachts ins krankenhaus muss, aber liegend transportiert werden muss. tagsüber würde es auch mit 'nem KTW gemacht, also KT, warum muss es nachts dann der RTW-schein sein ?? das ist doch lächerlich ...

    person gestürzt im altenheim, kommt zur abklärung zum röntgen. hintransport ist RTW, okay. und der rücktransport ?? wohl kaum ...
    Geändert von 76440 (04.03.2004 um 14:03 Uhr)

  8. #23
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Original geschrieben von Surrounder
    meine Freundin ist Krankenschwester und hat Jahre auf Privatstation gearbeitet. Die darf alles Spritzen, hat auch alles gelernt, aber IV durfte sie nicht, da muss der Arzt kommen. Jetzt ist Sie seit ein paar Monaten auf Intensive, da kann das nicht seperat berechnet werden, jetzt muss Sie IV spritzen.
    Das ist sooo nicht ganz richtig! Jede Tätigkeit, die mit iv zu tun hat, ist Arztsache, also Infusionen anhängen, Spritzen geben usw. Das liegt ein bisschen daran, dass der Arzt auch den Patienten bei der Injektion auf Komplikationen beobachten muss etc.
    Auf Intensivstationen sieht das Ganze etwas anders aus, mal ganz abgesehen davon, dass es auch auf einer Intensivstation Privatpatienten gibt. Dort sind die Patienten allgemein besser überwacht wegen Monitor, anderen Pflegeschlüssel etc. Deswegen darf dort, und dies gilt ausschliesslich für die FUNKTIONSBEREICHE (OP, Intensiv etc) Pflegepersonal intravenöse Tätigkeiten durchführen nach Angabe und unter der Überwachung eines Arztes (;-)))) selbstverständlich.
    Mit anders Abrechnen hat das nur sehr wenig zu tun. Auch auf der Privatstation habe ich noch nie gesehen, das der Chefarzt morgens durch die Gänge schleicht und die Antithrombosespritzen (subcutane Injektion!!!) verteilt.

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