Hallo,

ich bin ehrenamtlich bei einer HiOrg (JUH) in Niedersachsen tätig.

Da ich dort Vorort der einzige technisch vobelastete Mensch (IT-Systemelektroniker) bin hat mir die Führung einen Dicken Ordner mit BOS-Funk Genehmigungen in die Hände gedrückt.Zum überarbeiten.Nun habe ich mich fleissig durch die Gestze geschwungen habe aber doch noch ein paar Fragen vielleicht kann sie hier mir jemand beantworten.

Meine Infos habe ich aus der BOS-Funkrichtlinie 26.6.2000

1.) Wir haben alte Bos Funkgenehmigung die nach dem FAG geltenem Recht genehmigt wurden.Da unsere Dienstelle nun Umgezogen ist Stimmt die Adresse auf den alten Genehemigungen nicht mehr.Es sind Genehmigung für mobile Funkanlagen.Laut §24 steht drin das wenn sich die Frequenznutzung oder Zuteilung ändert ich dieses Bekannt zugeben. habe .Also brauche ich eine Adressenänderung nicht vornehmen ?

2.)Laut §23 muss man nun nicht mehr für jedes Fahrzeug eine Genehmigung beantragen sonder nur eine Übersicht an die oberste Behörde des Landes schicken.Gibts da eine bestimme Stelle in NDS oder ans Niedersächische Innenministerium?

3.)
Wie ist die definition im RD wer als Funktionsträger laut §4 Abs 4 eine Handfunkgerät Privat im KFZ betreiben darf ?

SEG-Leiter ?
stelv.SEG-Leiter?
Gruppenführer ?
a.)

Wie kann ich mich Rechtlich absichern falls ich Funkgeräte und Meldeempfänger zu Reperatur und Abgleichzwecke zu Hause in meiner Werkstatt am Meßplatz betreibe.Werde ich als Funktionsträger der "Funkwartung" anerkannt,sowie als Auslbilder im Bereich Sprechfunk, das es bei uns im RV keinen gibt der eigendlich offizell eine Ausbildung nach FW Norm Sprechfunkausbilder inne hat.


Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe

Gruss Sven