Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: Gesetzes Fragen BOS #niedersachsen#

  1. #1
    irony Gast

    Gesetzes Fragen BOS #niedersachsen#

    Hallo,

    ich bin ehrenamtlich bei einer HiOrg (JUH) in Niedersachsen tätig.

    Da ich dort Vorort der einzige technisch vobelastete Mensch (IT-Systemelektroniker) bin hat mir die Führung einen Dicken Ordner mit BOS-Funk Genehmigungen in die Hände gedrückt.Zum überarbeiten.Nun habe ich mich fleissig durch die Gestze geschwungen habe aber doch noch ein paar Fragen vielleicht kann sie hier mir jemand beantworten.

    Meine Infos habe ich aus der BOS-Funkrichtlinie 26.6.2000

    1.) Wir haben alte Bos Funkgenehmigung die nach dem FAG geltenem Recht genehmigt wurden.Da unsere Dienstelle nun Umgezogen ist Stimmt die Adresse auf den alten Genehemigungen nicht mehr.Es sind Genehmigung für mobile Funkanlagen.Laut §24 steht drin das wenn sich die Frequenznutzung oder Zuteilung ändert ich dieses Bekannt zugeben. habe .Also brauche ich eine Adressenänderung nicht vornehmen ?

    2.)Laut §23 muss man nun nicht mehr für jedes Fahrzeug eine Genehmigung beantragen sonder nur eine Übersicht an die oberste Behörde des Landes schicken.Gibts da eine bestimme Stelle in NDS oder ans Niedersächische Innenministerium?

    3.)
    Wie ist die definition im RD wer als Funktionsträger laut §4 Abs 4 eine Handfunkgerät Privat im KFZ betreiben darf ?

    SEG-Leiter ?
    stelv.SEG-Leiter?
    Gruppenführer ?
    a.)

    Wie kann ich mich Rechtlich absichern falls ich Funkgeräte und Meldeempfänger zu Reperatur und Abgleichzwecke zu Hause in meiner Werkstatt am Meßplatz betreibe.Werde ich als Funktionsträger der "Funkwartung" anerkannt,sowie als Auslbilder im Bereich Sprechfunk, das es bei uns im RV keinen gibt der eigendlich offizell eine Ausbildung nach FW Norm Sprechfunkausbilder inne hat.


    Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe

    Gruss Sven

  2. #2
    Registriert seit
    31.01.2005
    Beiträge
    169
    Hallo,

    ich hab da zwar auch nicht die Ahnung aber vielleicht hilft dir meine Idee ja weiter.
    Die Ehrenamtlichkeit und die heute damit verbundenen Tätigkeiten (SEGen usw) und Geräte haben ihren Ursprung ja in der alten Katastrophenschutz-Zeit evt. ist das ein Ansatzpunkt für dich.

    Gruß

    Axel
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

  3. #3
    Registriert seit
    01.08.2002
    Beiträge
    594
    Naja... dann muss man künftig wohl auch auf das Datum achten, wenn man auf nen Beitrag antwortet... (BEVOR man sich die Finger wund schreibt.)
    Geändert von Pipsi (28.07.2007 um 21:25 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    16.12.2004
    Beiträge
    1.102
    Na da habt ihr ja wieder was schönes ausgegraben ;-)

  5. #5
    Registriert seit
    31.01.2005
    Beiträge
    169
    ach du schande ... seh ich jetzt auch ... war wohl doch zu spät für mich ...
    At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •