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Thema: Rückwärts Einparken, Lt. StVO?

  1. #1
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    Rückwärts Einparken, Lt. StVO?

    Eine Frage zur StVO.
    Ich meine zu wissen das dort geschrieben steht, dass man in Parklücken Rückwärts einzuparken hat.

    Meine ich das richtig?
    Ihr könnt doch da sicher auch helfen.

    Danke.

  2. #2
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    Im Allgemeinen wird das zumindest so gelehrt und auch geübt. Sowohl für die Klasse B als auch für C.
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  3. #3
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    Hallo!

    §12 StVO :

    Abs. 4,5 und 6
    (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

    (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

    (4b) (aufgehoben)

    (5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

    (6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

    MfG

  4. #4
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    1.249

    Re: Rückwärts Einparken, Lt. StVO?

    Original geschrieben von Welpe 21/8
    Eine Frage zur StVO.
    Ich meine zu wissen das dort geschrieben steht, dass man in Parklücken Rückwärts einzuparken hat.
    Nee, dem Staat ist es völlig egal, ob Du vorwärts, rückwärts, seitwärts oder sonstwie in die Parklücke fährst, dein trägst oder mit einem Hubschrauber rüberhebst...
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  5. #5
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    ah ok.
    Ich war der Meinung es regelt die StVO.

    Danke euch.

  6. #6
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    Galt das rückwärtsparken nicht nur für Einsatzfahrzeuge; wegen der Fluchtrichtung...?

  7. #7
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    Hallo!

    Fluchtrichtung?

    MfG

  8. #8
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    Na nicht im wörtlichen gemeint. Schnelleres ausparken möglich ohne großes rangieren und ich brauche keinen Einweiser zum ausparken.

  9. #9
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    Hallo!

    Achso, nöö...wenn das würde sowas in den FWDV oder so stehen, abber nicht in der StVO

    MfG

  10. #10
    Progthor Gast
    Man die FwDV ist die Feuerwehr Dienstvorschrift da wird alles über die Feuerwehr geregelt.
    Das Parken allgemein mit Sicherheit in der StVO.

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