Es gibt mitterweile auch anbieter die diese grobe einteilung(welcher mast) als leistungsmerkmal verkaufen.
Allerdings muss dann der jeweilige Karten/handy-besitzer schriftlich seine einverständnisserklärung gegeben haben und alle weiteren nutzer über diese möglichkeit aufklären.
Dieses system ist gedacht um z.B. Eltern die möglichkeit zu geben die kinder auf dem weg nach hause zu überwachen und eine eventuelle entführung frühzeitig zu erkennen.
auch bei gegenseitiger einwilligung zur aufnahme in ein spez. adressbuch, kann ein nutzer darüber informiert werden das ein anderer (bereits bekannter) nutzer "sein gebiet" betritt. Heisst friendfinder o.ä.
aber wie gesagt nur wenn vorher schriftlich eingewilligt wurde.
Da gibts auch einen schitzophrenen Fall, das jemand anhand seines eingebauten auto telefons nach seinem gestohlenen Fahrzeug suchen wollte, aber durch die fehlende schriftliche erklärung wurde die ortung verboten und der täter vom datenschutzgesetz geschützt.
MfG
Andi




				
				
				
					
  Zitieren