Also nochmal zusammenfassend:
Deutschlandweit gültiger Marschkanal: 510 Wechselsprechen/Unterband
Das Führungsfahrzeug hat zwei 4m-Geräte, eines auf dem Marschkanal zur Verbindung mit der Kolonne, eines auf dem Betriebskanal der jeweiligen Leitstelle des Landkreises. Bei dieser meldet das Führungsfahrzeug bei Einfahrt die Kolonne im Funkverkehrskreis ganz normal an und beim Verlassen auch wieder ab!
Sollte soweit jetzt klar sein!