Also das Mindestalter wird in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt.
Ich kann hier nur für Bayern sprechen, da ist das Mindestalter auf dem KTW 16 Jahre, auf dem RTW 17 Jahre.
Wie es innerhalb der einzelnen Verbände gehandhabt wird, kann der Verband selber entscheiden, solange er sich an das Gesetz hält, ansonsten könnte er versicherungstechnische Probleme bekommen.