Ja, da könnte was dran sein, wobei sich eigentlich ein normal denkender Bürger überlegt, welcher Tatbestand schwerwiegender ist - das tägliche Zuparken der Feuerwehrzufahrt oder ein Abischerz... (ist ja keine Höchstgeschwindigkeitsänderung oder etwas was zu größeren "Schäden" führen kann)
Aber wir werden wohl angesicht dessen eine Anfügung über das Schild hängen: "(Lehername)- und" ..."Einsatz-fahrzeuge frei"
Ich denke das ist noch ok...im Prinzip nicht viel anders, als eine Vermisstenanzeige über Nachbars Katze;-)
Aber vielen Dank das du mir noch die rechtliche Seite vor Augen geführt hast - mein Lehrer könnte wirklich ernst werden..;-/