In Niedersachsen kann gemäß Verordnung über die Dienstkleidung usw. mit letztem Stand vom 01.08.2000 das Barett sehr wohl auch zum DIENSTanzug getragen werden. Für weibliche Mitglieder der niedersächsischen Feuerwehren ist das Barett sogar die einzige Kopfbedeckung zum Dienstanzug. Klar sieht es albern aus nur gibt es leider keine andere Alternative ausser der Schirmmütze.
Und mal ehrlich, wann ausser zu irgendwelchen blöden Umzügen bei Feuerwehr-/Schützenfesten und zu Beerdigungen braucht man denn überhaupt ne Kopfbedeckung zum Dienstanzug???