So weit, so gut...
Wie sieht es denn mit der Umbenennung innerhalb einzelner Wehren aus?
Müssen jetzt alle schon existierenden LF 8/6 umbenannt werden?
Gibt es dazu eine einheitliche Regelung? Oder ist es jeder Wehr selbst überlassen?
Denn fakt ist ja wohl, dass bei der Feuerwehr Stuttgart seit 1997 Fahrzeuge existieren, deren Bezeichnung LF 20/20-2 ist. Allerdings auf der Grundlage, dass die eingebaute Pumpe mit FP 20/10 bezeichnet wird!! Also schon damals nach der aktuellen, heutigen Norm!
Grüße...