Original geschrieben von Kreuz 50
So weit, so gut...

Wie sieht es denn mit der Umbenennung innerhalb einzelner Wehren aus?
Müssen jetzt alle schon existierenden LF 8/6 umbenannt werden?
Gibt es dazu eine einheitliche Regelung? Oder ist es jeder Wehr selbst überlassen?
Denn fakt ist ja wohl, dass bei der Feuerwehr Stuttgart seit 1997 Fahrzeuge existieren, deren Bezeichnung LF 20/20-2 ist. Allerdings auf der Grundlage, dass die eingebaute Pumpe mit FP 20/10 bezeichnet wird!! Also schon damals nach der aktuellen, heutigen Norm!

Grüße...
Hallo...

Umbenannt werden die älteren Fahrzeuge nicht. Die Bezeichnung am Tage der Indienststellung ist ausschlaggebend.
Zu Stuttgart: So gut wie jede BF kocht bei den Fahrzeugen ihr eigenes Süppchen. So werden beispielsweise die verschiedensten HLF´s, HTLF´s, VLF´s usw. in Dienst gestellt. Diese Fahrzeuge entsprechen aber nicht der Norm eines LF 16/12, z.b. Ist auch nicht weiter schlimm. Gibt dafür dann halt keine finanziellen Zuschüsse.
Die BF Hannover hat es mit ihren löschenden Müllwagen doch ähnlich gemacht. Die offizielle Bezeichnung lautet HLF 16/20-2.
Die Vorgangermodelle (TLF-P und TLF-H) waren ebenfalls eine "Eigenkonstruktion" der BF Hannover.

Grüße und so...