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Thema: Überleiteinrichtung

  1. #1
    Registriert seit
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    Überleiteinrichtung

    Hi,

    nur mal als Hinweis wegen der Auktion in Kleinanzeigen.

    Überleiteinrichtungen im BOS Funk sind in Hessen nicht erlaubt.
    Und es wird auch sehr darauf geachtet, dass diese Geräte nicht im Einsatz sind.

    Ebi

  2. #2
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    244
    Moin!

    Das ist ja auch durchaus sinnvoll. Die Leitstelle wird sich bedanken, wenn sie das völlig irrelevante 2m-Gelaber dann ertragen darf. Zum Glück ist ja auf jedem roten Auto ein 4m-Gerät...

    Patrick

  3. #3
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    Hallo Ihr beiden.
    Könnt Ihr mir den Begriff 'Überleiteinrichtung' genauer erklären ?
    Kann ich da 2Meter in den 4Meter einblenden, oder so ?
    Danke für Infos :)

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  4. #4
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    Original geschrieben von Carloz
    Hallo Ihr beiden.
    Könnt Ihr mir den Begriff 'Überleiteinrichtung' genauer erklären ?
    Kann ich da 2Meter in den 4Meter einblenden, oder so ?
    Danke für Infos :)

    greetZ
    CarloZ
    Hi,
    so ist es.
    Schau einfach in Kleinanzeigen:
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...threadid=10874

    Da ist es sehr gut erklärt.

    Ebi

  5. #5
    Registriert seit
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    460
    Auf der einen Seite schliesst du das 4m an auf der anderen das 2m und dann leitet der das 4m gelaber ins 2m band weiter... so versteh ich das!

  6. #6
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    27.12.2001
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    386
    Hallo,

    die Verwendung einer Überleiteinrichtung muß immer mit dem Betreiber der Funkverkehrskanäle abgestimmt sein. Einfach sowas ohne Rücksprache einzusetzen ist IMHO fahrlässig, da es auch zu beeinträchtigung des Funkverkehrs kommen kann (z.B. Atemschutzüberwachung blockiert Alarmierungskanal, etc.)
    Dennoch gibt es Anwendungsfälle/Anwender für diese Geräte und die Regelungen sind von Bundesland/Kreis/Stadt unterschiedlich. Z.B. gib es Landkreise wo jeder RTW sowas hat und es gibt Bundesländer die generell sowas verbieten.
    Geändert von Kai.Stollberg (27.01.2004 um 18:54 Uhr)
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  7. #7
    Registriert seit
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    716
    In welchen Bundesländern sind die Dinger den generell verboten?

  8. #8
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    Original geschrieben von Joevo82
    In welchen Bundesländern sind die Dinger den generell verboten?
    Hi,

    ich kann nur für Hessen sprechen.
    Der Betreiber des "integrierten Funknetzes für den Brand- Katastrophenschutz und Rettungsdienst" ist das
    Land Hessen.
    Und in diesem Funknetz ist der Betrieb von Überleiteinrichtungen verboten.

    Ebi

  9. #9
    Schdaeff Gast

    Überleitung in BW

    Bei uns in BW sind im Rettungsdienst 2-4m-Überleitungseinrichtungen ausdrücklich erwünscht und dafür 4m Hadfunkgeräte verboten. Eigentlich witzig, wie unterschiedlich die Bundesländer bei diesem Thema agieren.

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