Hallo,
die Verwendung einer Überleiteinrichtung muß immer mit dem Betreiber der Funkverkehrskanäle abgestimmt sein. Einfach sowas ohne Rücksprache einzusetzen ist IMHO fahrlässig, da es auch zu beeinträchtigung des Funkverkehrs kommen kann (z.B. Atemschutzüberwachung blockiert Alarmierungskanal, etc.)
Dennoch gibt es Anwendungsfälle/Anwender für diese Geräte und die Regelungen sind von Bundesland/Kreis/Stadt unterschiedlich. Z.B. gib es Landkreise wo jeder RTW sowas hat und es gibt Bundesländer die generell sowas verbieten.