Eine Bestimmung dazu kenne ich leider nicht, aber es ist nach meiner Erfahrung folgendes üblich:Original geschrieben von Cyro
Also nach dem Fahrzeug. Demnach müßte es dann ja Florian XXX 1/83/1 heißen, egal wer auf dem Auto sitzt richtig? Die Wache wird aber von einer HO Betrieben und wirklich nur das Fahrzeug stammt von der Feuerwehr bzw. der Stadt als Träger des RD. Gibt es dazu Bestimmungen oder Verfügungen? Es geht um NRW.
Ist das Fahrzeug durch den Träger an eine HiOrg übergeben worden, um an einer Wache der HiOrg eingesetzt zu werden, so erhält es auch den zum Wachstandort passenden Rufnamen. Ist es aber ein Fz das auf einer Wache des Trägers (z.B. Feuerwache) steht, und nur die Besatzung wird gestellt, so wird meistens der Rufname des Standorts des Trägers genutzt.
Wenn man's genau nimmt, ist die Funkurkunde des Fz's entscheidend. Dort ist auch der Rufname vergeben. Aber ob es da ein verbindliches Schema gibt, weiss ich aber nicht. Vermutlich hängt's davon ob, wer dann diesen Antrag gestellt hat.