Hi,
die RegTP hat neue Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst
herausgegeben.
U.a. sind viele Vorschriften für den BOS Funk enthalten.
Einzusehen unter:
http://www.regtp.de/imperia/md/conte...en/VVnoemL.pdf
Ebi
Hi,
die RegTP hat neue Verwaltungsvorschriften für den nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienst
herausgegeben.
U.a. sind viele Vorschriften für den BOS Funk enthalten.
Einzusehen unter:
http://www.regtp.de/imperia/md/conte...en/VVnoemL.pdf
Ebi
Geändert von Ebi (23.01.2004 um 12:50 Uhr)
Hi!
Kannst du mal grob schreiben was sich geändert hat?
Dachte du hättest dich da schon durchgekämpft.
Trotzdem danke... ;-)
Hi,
was ich festgestellt habe:
der Bereich zwischen 4m BOS und UKW Rundfunk ist nun wieder belegt.
Da wo früher das sogennante Eurosignal war sind nun evtl. Runkfunkanstalten zu hören.
87,31 bis 87,49 MHz
Gruß
Stefan
Ich habe auch gerade nur mal quer gelesen. Viel scheint nicht verändert worden zu sein. Wenn ich mal Langeweile habe, les ich mal genauer... *g*
Das wird wahrscheinlich in den nächsten 7 Jahren nicht der Fall sein... :(
Ich finde übrigens, die Datei sollte in den Downloadbereich aufgenommen werden.
Alex
Servus,
mir ist irgendwo aufgefallen, dass da stand dass man jetzt auch im betriebsfunkbereich relaisstellen errichten darf.
War ja früher nur den EVUs erlaubt.
Weiß jemand mehr dazu?
Und wenn ich mir nicht mehr helfen kann, dann schließ ich Plus an Minus an.
http://www.ugsanel-erh.de
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)