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Thema: Ordnungsdienst, Ordnungsamt, "Polizei-Behörde" & Co

  1. #1
    the_7th_doctor Gast

    Ordnungsdienst, Ordnungsamt, "Polizei-Behörde" & Co

    Hallo!

    In einigen der zahlreichen reality-doku´s wird gerne mal von den "Aufpassern" des Ordnungsamtes berichtet.

    Nach einigen Berichten über die entsprechenden Dienste aus Dresden und Offenbach fällt mir folgendes auf:

    Wie können 8 (acht!) Wochen Ausbildung ausreichen, um mit Sonderbefugnissen auf die Bevölkerung "losgelassen" zu werden?!

    Ist eine Rückenbeschriftung "Polizei-Behörde" (Bsp. Dresden) nicht nur peinlich, sondern auch irreführend und unpassend (wenn auch rechtlich wahrscheinlich korrekt?!) ?

    Wer passt auf diese Experten auf? Kleines Beispiel: Fahrzeug des Ordnungsamtes möchte mitten auf der (nahezu leeren!) Strasse wenden. Der Beifahrer nutzt das Blaulicht und fragt ernsthaft auch noch seinen Fahrer nach der Nutzung des Einsatzhornes.

    In unserer Stadt gibt es zwar ähnliches, ABER

    - kein Blaulicht auf den Dienstfahrzeugen
    - kein martialisches Auftreten
    - keine "Polizei-Kopiererei"

    Wie ist eure Meinung dazu? Habt ihr evtl. schon Erfahrungen mit diesen Angestellten gemacht?

    Gruss

    Christian

  2. #2
    Registriert seit
    16.12.2001
    Beiträge
    252
    Das beste sind ie Pfefferstrahlpistolen ... fettes *rofl*

  3. #3
    [Splash] Gast
    Also die Polizei-Behörden-Beschriftung ist gerade für die "Politessen" einfach nur oberpeinlich. Sorry, aber wie soll ich so wen ernst nehmen. Und dann mit Blaulicht rumfackeln? Bei uns machen so Jobs teilweise auch Frührentner und da würde ich mich schäbig lachen, wenn die mit der Beschriftung und Blaulicht an mir vorbei kämen ... :P

  4. #4
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Moin,

    also, in Hessen gibt es bei der Vollzugspolizei nur noch die zweigeteilte Laufbahn, das heißt:
    nur noch gehobener und höherer Dienst.

    Darüberhinaus hat die Landesregierung eingeführt:

    Die Wachpolizei:
    Aufgaben:
    Objektschutzmaßnahmen
    Fußstreife
    Sicherung polizeilicher Grundstücke und Gebäude
    Verkehrsüberwachung
    Durchfühung von Erkennungsdiesntlichen Maßnahmen
    Unterstützung bei Abschiebungen und Vorführungen
    Dienst bei Großveranstaltungen oder Besonderen Ereignissen

    Die Angehörigen der Wachpolizei sind Angestellte des Landes, also keine Beamte.


    Den Freiwilligen Polizeidienst:
    Aufgaben:
    Hilfeleistung und Unterstützung

    bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
    bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
    des polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienstes,
    bei Großveranstaltungen, wie Sportereignissen, Festumzügen, Volksfesten,
    zur Sicherung und zum Schutz von öffentlichen Anlagen und
    bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.


    Alles in Allem: Schmalspurpolizei

    Das Ordnungsamt sollte man nicht mit der Polizei verwechseln.

    Wen es interessiert:
    http://www.polizei.hessen.de/interne...3-a91bbcb63046

    Ebi

  5. #5
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Falsch, das Ordnungsamt ist die Polizei!
    Um genau zu sein, die Ortspolizeibehörde.

    Früher ist die kaum in Erscheinung getreten, inzwischen erledigen die aber viele ihrer Aufgaben wieder selber, die früher die Kreispolizeibehörde (also die ganz normalen Streifenpolizisten) übernommen hatte.

    Mir gefallen die Jungs und Mädels vom Ordnungsamt auch nicht wirklich, aber sie haben tatsächlich Polizeiaufgaben, deswegen sind ja teilweise auch mit Schusswaffen ausgerüstet (z.B.: FFM).

    brause

  6. #6
    Michael.Night Gast
    @brause

    Nein, sorry so stimmt das auch nicht !

    Es gibt zwei Arten Polizei:

    1. Vollzugspolizei - die jeder gemeinhin Pol nennt.

    2. Ordnungsbehörden - die abhängig vom jeweiligen Landesrecht Polizeibehörden oder Ordnungsbehörden genannt werden.

    Ob diese Ordnungsbehörden nun beim Kreis, der Stadt oder Gemeinde angesiedelt sind, ist wieder vom Landesrecht abhängig und kann von Stadt zu Gemeinde im selben Bundesland wieder anders sein.

    Kann man in den entsprechenden Landespolizeigesetzen, wie SPOLG, POG RLP usw. nachlesen ...

    Noch Fragen ... ?


    Grüße

    Michael

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