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Thema: Selbstständige Melderalarmierung in Niedersachsen

  1. #1
    mcp Gast

    Selbstständige Melderalarmierung in Niedersachsen

    Hallo Zusammen!

    Ich bin auf der Suche nach einem Gesetzesauszug über die selbstständige FME-Auslösung in Niedersachsen. Wer kann mir da helfen?
    Wir verfügen in unserer HiOrg über 11 Schleifen (5-Ton-Folge) und würden diese gerne von unserem Standort bei bedarf selbst auslösen ohne dabei über die FLS/RLst zu gehen. Für die erforderliche technische Umsetzung steht und ein P200 mit HAMCOM-Modem an einem FuG 8b-1 und einem entsprechenden Programm zur Verfügung. D.H. technisch würde das ganze funktionieren. Die Frage ist nur noch die rechtliche Sache. Ich würde mich dahin gerne vorher absichern, bevor ich unsere Leitstelle damit konfrontiere...
    MfG
    metocloparmid

  2. #2
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    Re: Selbstständige Melderalarmierung in Niedersachsen

    Original geschrieben von mcp
    Hallo Zusammen!

    Für die erforderliche technische Umsetzung steht und ein P200 mit HAMCOM-Modem an einem FuG 8b-1 und einem entsprechenden Programm zur Verfügung. D.H. technisch würde das ganze funktionieren.
    Technisch mag das funktionieren, wie es gesetzlich aussieht bei euch selbst zu alamieren, weiß ich nicht.
    Aber wenn ich jetzt richtig versteh das du mit P200 nen Pentium rechner meinst und du dir deine Alarmierungsmaschine selber bauen willst kann ich dir zu 99% sagen, daß du dafür keine Genehmigung bekommst, weil deine Alamierungsmaschine nicht TR-Bos konform ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    er will aber wissen wie die gesetzeslage ist, oder?

    und ganz egal, was das gesetz zu dem thema sagen wird, er wird in jedem fall einen zugelassen 5 TFG brauchen, der nach TR-BOS eben die zulassung hat.

    funktion hätte diese PC lösung sicher, aber eben keine zulassung!

    und er wollte sich ja im rechtlich weissen bereich bewegen wenn ich das recht verstanden habe.
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  4. #4
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    Jupp genauso wie SEG-Betreuuung hab ich das auch gesehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Wer, außer der LS und den Nachalarmierungsstellen (in Bayern), hat denn eigendlich das Recht zu alarmieren?

  6. #6
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    Hi,

    brauchen wir denn eigentlich noch Leitstellen, wenn sich jede Rettungswache oder Freiwillige Feuerwehr selbst alarmiert ?

    Und wenn das Alarmierungsgerät keine BOS-Zulassung besitzt, darf es auch nicht im BOS-Funk betrieben werden.
    Egal, in welchem Bundesland.

    Ebi

  7. #7
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    was mich aber noch interessiert ... wie wollt ihr euch denn selbst alamieren ... also wenn ihr erst durch den fme wisst das was passiert ist, ihr bekommt ja den notruf nicht direkt mit.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
    Christian Gast
    Hallo,

    in Niedersachsen sind doch Feststationen eh verboten ? In NS gibt es ja noch nicht mal 2m Feststatonen (offiziell). Ob der IM oder die BezReg dann einen Alarmgeber gehenmigt bezweifle ich stark.

    Meine Meinung ist jedoch : Grundsätzlich sollte jede Stützpunkt-Feuerwehr eine Zentrale haben die folgende Sachen besitzt :

    Feststation 4 m
    Feststation 4 m RS 1 schaltbar
    Feststation 2 m
    Alarmgeber (ggf. mit Schlüsselschalter)
    Telefon
    Faxgerät
    Kartenmaterial
    Netzersatzbatterie und/oder Stromerzeuger

    Wenn Fahrzeuge mit FMS vorhanden sind, spricht nichts dagegen eine PC mit entsprechender Software vorzuhalten. Dies soll als Rückfallebene gedacht sein für den Kat-Fall und für besondere Einsatzsituationen wie Unwetter, Sturm und Hochwasser. In Absprache sollte die Feuerwehr dann selbst ihre Kräfte disponieren können um die übergeordnere Leitstelle zu enlasten.

    Bei uns gibt die LST bei Unwettereinsätzen die Aufträge telefonisch an unsere Zentrale die disponiert dann die Kräfte meist über 2m Band. Zusätzlich könnten wir im Bedarfsfall einen eingenen Kanal mit eigener Relaisstelle schalten. Einen Alarmgeber haben wir auch, können so auch unsere Ortschaften alarmieren.

    Im normalen Tagesbetrieb sollte die Feuewehr schon aus Gründen der Dokumentation von solchen Aktionen absehen.

  9. #9
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    Hallo @ all,

    ich finde die ganze Disskusion eigentlich für umsonst!

    Warum selber Alarmieren? Ich ruf die Leitstelle an melde mich schön mit Namen, dann sagen die schön Hallo zu mir und Fragen was ich für einen Wunsch haben. Dann sag ich denen das ich einen Alarm für XXXXX brauche evtl. sogar mit Grund und 5 Sec. später düdelt es.

    Also warum bitte eine eigene Alarmierung?

    Wobei das ganze nicht so einfach geht! Man braucht sogar für einen Alarmumsetzter eine genehmigung und die ist nicht immer so einfach zu bekommen!

    Es hat schon einen Sinn warum nur bestimmt Stellen eine Alarmierungseinrichtung haben!

    Und in Sachen selber bauen schon gleich gar nicht! OHNE Zulassung keine Erlaubniss. Ganz einfach.
    Wobei ich auch denke das ihr mit Zulassung keine Erlaubniss dafür erhaltet!

    Da das ganze ja auch noch andere Konsequenzen haben kann.

    1. wenn ihr Alarmiert müsst ihr die LS so und so anrufen.
    da euere Alarmierung auf deren Alarmdrucker raus kommt
    und die Sicher einen Erklärung wollen dafür
    2. die LS evtl. Rückrufe der Melderträger bekommt und gar net weiss warum und dann sagt ja wir haben nicht Alarmiert!

    Also ich finde es ohne driftigen Grund nicht für Gut das ganze, weil ja auch immer die Möglichkeit des Missbrauches besteht.
    Und nur weil 2 Leute am Samstag nachmittag nicht zur Fahrzeugpflege kommen lösen wir mal den FME aus oder so.


    Naja in dem Sinne auf eine ruhige woche...

    Gruß
    Chris

  10. #10
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    Eine Feststation ist doch ein BOS-Gerät welches in der Wache steht, oder? Seit wann sind die verboten, hat denn nicht fast jede Feuer- und Rettungswache eins stehen oder hab ich da was falsch interpretiert?

  11. #11
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    4m und 2m feststationen sind genehmigungspflichtig...
    in Bayern sind unter anderem das die Fw 3 unabhängige Gruppen hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Hallo,


    ja sicher steht fast in jeder Rettungswache ein Fug. Dies ist aber nicht dazu da um zu Alarmieren! Es wird im Höchstfall für den Alarmumsetzer verwendet! Wobei da auch wieder beide Gerät Genehmigungspflichtig sind.

    Das jede Wache ein Fug hat ist auch sicher als mittel der Komunikation in extrem Lagen gedacht! so z.b. bei Standleitungsausfall usw. Da sind diese Gerät dann als Rückfallebene gedacht!

    Aber sicher hat nicht jeder Wasswachts OV in seinem Gruppenraum ein Fug stehen. (bzw. hat die erlaubniss dafür)
    Und auch net jede Freiwillige Feuerwehr eine Festation in ihrem GH.


    Gruß
    Chris

  13. #13
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    Re: Selbstständige Melderalarmierung in Niedersachsen

    Original geschrieben von mcp
    Hallo Zusammen!

    ..............und würden diese gerne von unserem Standort bei bedarf selbst auslösen ohne dabei über die FLS/RLst zu gehen.

    Für die erforderliche technische Umsetzung steht und ein P200 mit HAMCOM-Modem an einem FuG 8b-1 und einem entsprechenden Programm zur Verfügung.
    MfG
    metocloparmid
    Also,
    Melderauslösung mit einem HAMCOM-Modem.

    Dies wird niemals genehmigt !!
    wobei ich auch den Sinn nicht einsehe, aber das hat Ettenhofer ja schon treffend geschrieben.

    Ebi

  14. #14
    Christian Gast
    Hallo,

    in einigen Bundesländern (Hessen und NDS) war es einige Zeit lang untersagt eine Feststation zu betreiben. Es gab sogar Feuerwehren die die Geräte aus ihren Zentralen entfernen mussten. In vielen Wachen stehen die jetzt in einem Tragekoffer und sind somit tragbar und keine Feststation. Allerdings wurden den Geräten mit der Genehmigung auch die Rufnamen entzogen.

  15. #15
    Murmel Gast
    also im bereich "landkreis harburg" (das wäre dann die leitstelle "florian harburg") würde es probleme mit der selbstständigen alarmierung geben.
    mal angenommen man hätte eine genehmigung um selbst zu alarmieren, wie so schön geschrieben "um die leitstelle zu entlasten" hätte der funkverkehr der Lst und dessen alarmierungen immer vorang.
    wenn die LSt einen alarm rausschickt ist der funkverkehr in dem moment auf dem kanal nicht möglich.
    gleiches gilt wenn die Lst spricht: hat immer vorang.
    was ist denn nun wenn man selber einen alarm senden will und die Lst spricht gerade oder alarmiert selber ? dann kommt der eigene alarm niemals an.
    also ich finde auch : lasst das mal schön die kollegen auch der Lst machen :) die haben doch spass daran ihre kollegen aus den betten zu holen :)

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