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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

  1. #1
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    Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

    Hallo,

    wir hatten heute Nacht einen Wohnhausbrand! Aber es war keiner unserer vier Drehleitermaschinisten erreichbar.

    Stop, das heißt einer war da, nur er hatte im Moment für 4 Wochen seinen Führerschein abgeben müssen. (wegen zu schnellem fahren mit seinem Privat PKW) Er hatte kurz gewartet, aber kein anderer der die Leiter bedienen kann kam. Jetzt ist er kurzer Hand einfach ohne Führerschein mit der DL rausgefahren. Es war auch die beste Entscheidung die er treffen konnte. Wir retteten eine Frau mit ihrem Kind aus einer Wohnung im 3.Stock!

    Hat er sich Strafbar gemacht? Oder darf er wenn es um Menschenleben geht auch ohne Führerschein zur Einsatzstelle rausfahren? Würde mich sehr über ernst gemeinte Antworten freuen!

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  2. #2
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    Soweit ich informiert bin darf man auch ohne (LKW) Führerschein ein Fahrzeug zur E-STelle bewegen, aber nicht weiter, also nicht zurück.

    Wie das jetzt konkret in diesen Fall aussieht kann ich dir nicht sagen, es kann natürlich sein das auch wenn er jemand gerettet hat in Deutschland ne anzeige bekommt, so ist das leider hier...


    Aber was die Pol nicht weiss macht die Pol nicht heiss!

  3. #3
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    Original geschrieben von Andreas Eisele

    Wie das jetzt konkret in diesen Fall aussieht kann ich dir nicht sagen, es kann natürlich sein das auch wenn er jemand gerettet hat in Deutschland ne anzeige bekommt, so ist das leider hier...


    Aber was die Pol nicht weiss macht die Pol nicht heiss!
    Das wäre ja mal super Scheiße! Wenn er noch ne Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein bekommt. Wenn er nicht gewesen wäre, dann hätten wir keinen gehabt der das Fahrzeug 1. zur Einsatzstelle bewegt und 2. keinen der das Fahrzeug an der Einsatzstelle bedient.

    2 Menschenleben sind doch wichtiger wie einmal fahren ohne Führerschein. Wenn er bestraft wird, dann würde ich das sehr lächerlich finden.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  4. #4
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    HAllo,

    ich habe sogar mal gehört, dass wenn keiner in der Lage ist ein Fahrzeug zu fahren (Aus verschiedenen Gründen: Nicht anwesend, betrunken, verletzt) darf eine andere Person das Fahrzeug auch ohne Führerschein führen. Er muss sich aber sicher sein, dass er in der Lage ist das Fahrzeug zu kontrollieren und haftet für Unfälle etc.

    Ist da was dran???
    Natürlich in der praxis ist es riskant, vorallem, wenn man garkeinen Führerschein hat.

    In dem Fall von Florian Kommen finde ich es in Ordnung, wenn er es nicht gemacht hätte und es wäre den Personen im Haus etwas passiert, würde man ihm Vorwürfe machen und er sich sicher selbst.
    Gibt es etwas schöneres,
    als ein leben zu retten???!!!

  5. #5
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    Das wäre ja mal super Scheiße! Wenn er noch ne Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein bekommt. Wenn er nicht gewesen wäre, dann hätten wir keinen gehabt der das Fahrzeug 1. zur Einsatzstelle bewegt und 2. keinen der das Fahrzeug an der Einsatzstelle bedient.

    2 Menschenleben sind doch wichtiger wie einmal fahren ohne Führerschein. Wenn er bestraft wird, dann würde ich das sehr lächerlich finden.
    Ich weiss, es ist in Deutschland manchmal so! Schau mal hier:
    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...hlight=anzeige

  6. #6
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    Sicher hat sich euer Maschinist strafbar gemacht...

    § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

    als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

    Der Einsatz von Sonder Signal befreit dich NUR von der STVO, STVZO, StVG, StGB etc bleiben alle unberührt ...

    Warum gibts bei euch nur 4 die die DLK fahren können? Bedienen ist was anderes aber zu Est kann sie ja wohl jeder Fahrer mit CE oder alte klasse 2 fahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    florianmark6 Gast
    Hi

    der GF hätte jemanden anderes als Fahrer einsetzen müssen!

    Denn Maschinist ist nicht gleich der Fahrer dass sollte jedem bewusst sein.
    In NRW ist es laut FSHG so, dass der GF jemanden dazu bestimmen kann das Einsatzfahrzeug zur Einsatzstelle zu bewegen. Also es hätte auch jemand fahren können der einen gültigen Führerschein hat, das bedienen der DL hätte der Maschinist aber durchführen können.

    MfG FM6

  8. #8
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    Original geschrieben von Alex22
    Sicher hat sich euer Maschinist strafbar gemacht...


    Warum gibts bei euch nur 4 die die DLK fahren können? Bedienen ist was anderes aber zu Est kann sie ja wohl jeder Fahrer mit CE oder alte klasse 2 fahren.
    Hallo,

    fahren können schon mehrere. Bei diesem Einsatz waren schon alleine 4 (!) die den CE haben auf dem ersten Fahrzeug. Und noch 3 auf dem zweiten Fahrzeug. Also fehlen dir wieder sieben die das Fahrzeug fahren hätten dürfen. Wir haben insgesamt 23 ausgebildete Maschinisten für Löschfahrzeuge, die könnten alle die DL fahren, aber wenn keiner da ist, was willst du machen. (Ich persönlich finde das sehr traurig)Weil aber zu diesem Zeitpunkt keiner mit einer Fahrerlaubnis für die DL da war hat sich der Maschinist kurzerhand entschlossen zu fahren. Wir haben seit gut einem Monat ein riesiges Problem mit Maschinisten. Es hat zwar keiner aufgehört. Aber die gehen einfach nicht mehr her. Von den Jugen kann auch keiner mehr Maschinist machen weil denen der CE zu teuer ist. Die Gemeinde hat letztes Jahr den Zuschuss für den Führerschein gestrichen, was willst du machen? Irgendwie eine scheiß Situation.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  9. #9
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    @Alex
    Das stimmt nicht, habe mit einem Dozenten der Polizei geredet,er hat mir versichert das ich das Fahrzeug auch ohne gültige Fahrerlaubnis zur erfüllung hoheitlicher Pflichten (ich glaube so heisst das) zum Einsatzort fahren darf..... wenn halt was passiert bin ich schuld und haftbar!
    Zurück darf man aber nicht fahren!

  10. #10
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    Zurück ist er auch nicht mehr gefahren. Das war meine Ehrenvolle Aufgabe. Ich als ehemaliger Drehleitermaschinist. ;-)

    Ich war als GF auf dem ersten Fahrzeug.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  11. #11
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    Original geschrieben von Phil

    wenn halt was passiert bin ich schuld und haftbar!
    damit hast es dir selbst beantwortet ...
    warum sollte ich schuld und haftbar sein wenn ich doch fahren darf?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Du darfst das auto bewegen!!!! Aber wenn halt etwas passiert, z.b. du baust einen unfall musst du dafür haften, wirst jedoch nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt!!

  13. #13
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Phil
    Du darfst das auto bewegen!!!! Aber wenn halt etwas passiert, z.b. du baust einen unfall musst du dafür haften, wirst jedoch nicht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis belangt!!
    Unfall war ja zum Glück keiner. Das heißt also dass ihm gar nichts passieren kann, Oder?

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  14. #14
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    Der DL-Maschinist hat im gerechtfertigten (aussergesetzlichen) Notstand 8also der gleichen gesetzlichen Grundlage, auf der auch die s.g. Notkompetenz beruht!) gehandelt, sofern wirklich kein anderer mit entsprechender Fahrerlaubnis anwesend war.
    Hier geht es um die Abwiegung gegensätzlicher rechtlicher Werte, und da steht ein Menschenleben an erster Stelle.
    Und da mit der DL Menschen gerettet wurden, ist die Sachlage ja auch klar (wäre aber auch so, wenn die DL an der Einsatzstelle gar nicht zum Einsatz gekommen wäre).
    Wie aber schon geschrieben wurde, die Rückfahrt muss jemand mit entsprechendem Führererschein machen.
    Allerdings ist auch ein gewisses Organisationverschulden erkennbar, wenn alle mit LKW-Führererschein in die Erstausrückenden Fz. sitzen... Das sollte sich doch ohne Problem organisatorisch ändern lassen.

    MfG

    brause

  15. #15
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    Meiner Information nach nicht, da es ja zur Erfüllung Hoheitlicher Pflichten nötig war!!

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