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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

Baum-Darstellung

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  1. #11
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    Zitat Zitat von Freakmaster
    [...]Nach unserem KBI (oder wars der KBR??) darf man das Fahrzeug ZUR E-Stelle bewegen, jedoch nur unter ABSOLUTER VORSICHT und wenn das Fahrzeug UNBEDINGT an der E-Stelle gebraucht wird!![...]
    Servus!
    Könnte ich das schriftlich haben?
    Das grenzt m.M. nach an Anstiftung zu einer Straftat, falls fahren ohne FE als Straftat geahndet wird.
    Wenn das von einem Offiziellen kommt, dann braucht man sich ehrlich nicht wundern, wenn soviel gefährliches Halbwissen durch die Gegend rennt/fährt.
    Just my 2 cents.

    Gruß
    Alex

    EDIT:
    Hab' ich grad gefunden:
    Fahren ohne Fahrerlaubnis
    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Strafbar macht sich derjenige, der ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, oder derjenige, dem ein Fahrverbot auferlegt worden ist.
    Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...cht_fahren.php
    Geändert von Quietschphone (06.02.2006 um 23:07 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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