Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!
Da brauchst kein Schreiben von nem IM, da reicht ein Blick in die StVZO.
§ 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung
(2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei
2. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (v(tief)set + Toleranzen <- 90 km/h) einzustellen.
(3) Mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer brauchen nicht ausgerüstet zu sein:
2. Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Polizei,
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Moin!
Generell gilt für alle Fahrzeuge über 3,5 to. eine zulässige Maximalgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer. Das ganze gibt es auch für Fahrzeuge bis 3,5 to. und aufgelastete Fahrzeuge. Allerdings müssen diese dann eindeutig als Lastkrafwagen zugelassen sein.
Und wie hier der ein- oder andere Auto- und Lastkraftwagenfahrer, Maschinist usw. wissen wird, fahren auch Lastkraftwagen schneller wie 80 Stundenkilometer. Technisch ist diese somit schon mal möglich!
Das in Feuerwehrfahrzeugen eine Begrenzung verbaut ist, kann ich nicht bestätigen. Unser Löschfahrzeug fährt weit aus schneller wie 90 Stundenkilometer.
Nur sollte man sich vorher überlegen, ob man solch ein schweres Fahrzeug dann noch unter Kontrolle hat und ob es sinnvoll ist, dass Gaspedal bis auf´s Bodenblech zu treten - vom Fahrstil mal abgesehen.
Moin!
Fahrzeuge über 3,5 t werden ab Werk bei Bestellung als Sonder-Kfz bei 98 km/h begrenzt.
Laut §57 c (StvZo) brauchen diese zwar keine mehr, aber die Fzg-Hersteller machen dies Freiwillig.
Änderungen nach oben sind später auch möglich, muß dann aber auch in den FZG-Papieren geändert werden.
98 km/kh reicht meiner Meinung auch völlig aus.
Manche Organisationen lassen diese Begrenzung auch freiwillig nach unten setzen.
Gruß
Torsten
Danke Alex,
genau das habe ich gesucht, den Paragraph.
Ich glaube der Thread kann geschlossen werden denn sonnst kommen wieder irgendwelche Diskusionen raus.
Danke
Eggi
Servus!
OK, dann mal ein kleines Schloss unter den Beitrag mach...
Gruß
(Auch) Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)