Zitat von Heros21/10 Ups..., Sorry ich bin in Rheinland-Pfalz. Heros21/10 Auch das LBKG RLP sagt ziemlich unmissverständlich: Zitat von § 10 "§Angehörige der Gemeindefeuerwehren" ...Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.
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