Ergebnis 1 bis 15 von 45

Thema: Rechtlicher Aspekt einer Zusatzalarmierung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
    Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.

    Fakt: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
    DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß

    Großer Trommelwirbel:
    Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß
    Eben, denn der Scanner ist kein zugelassener Empfänger und somit ganz sicher nicht der Empfänger, an den die Nachricht gerichtet ist
    Zitat Zitat von Maurice Arnold Beitrag anzeigen
    Kein Verstoß:
    ...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
    Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.
    Welcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digi...uefstelle.aspx zu finden sein

    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    Ich biege mich vor Lachen.
    Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......
    Zählt das an einer deutschen Universität abgeschlossene Jurastudium mit beiden bestandenen Staatsexamen als Volljurist bei dir?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    04.06.2002
    Beiträge
    2.304
    Ja sicher zählt das!
    Aber was erlaubt und was verboten ist, dass können die User hier wohl kaum entscheiden, sondern ein Gericht! Und wer bei Gericht A für ein Vergehen einen Freispruch bekommt, der kann bei Gericht B für exakt das gleiche Vergehen bestraft werden...
    Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
    Aber sei es drum.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  3. #3
    Registriert seit
    09.10.2003
    Beiträge
    2.273
    Zitat Zitat von Angriffstrupp Beitrag anzeigen
    ...Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
    Aber sei es drum.
    Hallo!

    ... mal ganz davon zu schweigen das ich mir nicht vorstellen kann das eine (DIE!) übergeordnete Stelle so etwas erlauben würde... das BDSG gilt für jedermann.

    Und um nichts anderes geht es bei dem Thema. Nicht ob ich zum Empfang / versandt dieser Daten nicht zulässige Gerätschaften nach TR-BOS verwende oder wie auch immer.

    Es geht in erster Linie einzig und alleine um die Art der Informationsweitergabe, Inhalte und Berechtigung und wie damit umgegangen werden muss.
    Leider ist hierzu das BDSG inhaltlich nicht ausreichend genug, so dass es jeweilige Fallentscheidungen geben wird - so lange sich daran nichts ändert.

    Sicherlich sind im Kontext hierzu auch die TKG §§ zu berücksichtigen.

    Gruß
    ZL

    P.S. Ich bin kein Volljurist sondern staatlich anerkannter Datenschützer.
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

    ³
    |
    |
    |
    |F|
    |M|
    | T |
    (Meister)
    __
    __

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •