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Thema: Notruf 112 bzw. 110 - Wird die Anschrift des Anrufers angezeigt?

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  1. #1
    Registriert seit
    14.03.2003
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    70
    Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
    Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
    Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

    Gruß
    Alex

  2. #2
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.125
    Ihr sucht §112 TKG.

    HTH

    Frank
    Kontaktaufnahme bitte per Mail. Danke!

  3. #3
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344

    Sorry, aber....

    Zitat Zitat von 13-86-4 Beitrag anzeigen
    Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
    Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
    Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

    Gruß
    Alex
    ...diese Aussagen sind eindeutig nicht richtig!

    MfG

  4. #4
    Registriert seit
    03.01.2005
    Beiträge
    192
    Hallo,
    ich glaube manche gucken ein bisschen viel Fernsehen, "richterliche Anordnung", dass ich nicht lache.
    Warum sollte dass so sein? Datenschutz schön und gut, aber wessen Rechte sollten denn hier gegen wen geschützt werden?
    Jemand wählt den Notruf, da kann man eigentlich davon ausgehen, dass es im Interesse des Anrufers liegt, dass der Notrufabfragestelle alle Daten zur Verfügung gestellt werden, welche für die unaufschiebbare Hilfeleistung erforderlich sind.
    Desweiteren ist davon auszugehen, dass eine Gefahrenlage vorliegt, demnach ist auch eine Einschränkung von Rechten vertretbar.
    Wenn ich die 112 wähle, sagt mir ja auch nicht eine nette Stimme am Band, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anrufer stillschweigend seine Einwilligung gibt. Wenn es bei mir zu Hause brennen sollte, darf zwar die Feuerwehr in meine Privaträume auch gegen meinen Willen eindringen (Einschränkung meines Grundrechts auf Unverletzbarkeit der Wohnung), aber die Leitstelle der Feuerwehr darf meine Telefonnummer und den Standort des Telefons aus Datenschutzgründen nicht wissen? - Blödsinn.

    Aber wer es immer noch nicht glauben mag, kann sich ja mal §108 TKG zu Gemüte führen.

    Bei meinem Vodafone-Festnetzanschluss stand sogar in den Auzügen der AGB´s, dass Daten bei Notrufverbindungen übermittelt werden.

    Datenschutz ist eine wichtige Sache, aber man sollte trotzdem die Kirche im Dorf lassen.

    Bis dann

    Dominic

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