Das Anbieten der Software für jedermann, ohne weitere Einschränkungen, Zugangskontrolle etc. ist bereits eine Nutzungsvereinbarung, da für den ordnungsgemäßen Gebrauch unter anderem auch eine Kopie im Sinne des UrhG angefertigt werden muß.
Die Art und Weise, wie besagte Software offeriert wird, erzeugt mehr als nur den Anschein, daß es sich hier um sog. Freeware handelt, die durchaus kopiert und weitergegeben werden darf.Daraus geht eindeutig hervor, das ein Nutzer (der, der von der o.g. verlinkten Seite herunterläd) das Programm nicht weitergeben, also auch nicht (auch nicht kostenlos) anbieten darf.
Es handelt sich hier ja nicht um das Angebot eines Laien, der das zum ersten Mal und versehentlich falsch macht, sondern um einen "weltweit" agierenden Softwarehersteller.
Dieses Argument geht schon daher fehl, da die Nutzungsbestimmungen irgendwelcher kommerziell vertriebener Software dem Benutzer des besagten Downloadlinks weder bekannt sein müssen geschweige denn können. Es ist auch falsch, anzunehmen, daß für eine frei herunterladbare Software automatisch die gleichen Nutzungsbedingungen gelten müssen, wie für Software, die erst nach Registrierung und Bezahlung zur Verfügung gestellt wird.Für eine erlaubte Weitergabe müsste der Urheber (=Swissphone) dem Nutzer ausdrücklich das Recht einräumen, die Software weiterzugeben. Da dieses aber, schon aufgrund der Nutzungsbedingungen aller offiziell bei Swissphone erworbenen Versionen ausgeschlossen ist, und der Version auf o.g. Seite alle Nutzungsbedingungen fehlen, ist hier idR. davon auszugehen, das auch für diese Version die Nutzungsbedingungen aller anderen Versionen gilt.
Der Groll, daß man für besagte PSW etliche Kopeken hingelegt hat, statt den freien Download zu nutzen, ist leider keine gute Argumentationsgrundlage ;-)
MfG
Frank