Weil die Gemeinde sich auch um eine funktionsfähige Feuerwehr zu kümmern hat, die Ausgangslage dafür nicht besser wird und die Leitung einer nicht ganz kleinen Feuerwehr heute rein nebenberuflich kaum noch zu machen ist.
Ein mir bekannter, mittlerweile nicht mehr im Amt befindlicher Leiter einer Feuerwehr durfte die Feuerweharbeit teilweise während seiner Arbeitszeit machen, er ist bei einer Bank eingestellt. Sein Nachfolger ist Leiter eines Amtes im Rathaus und kann sicher auch während der Arbeitszeit für die Feuerwehr aktiv sein. So werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.
Die absolute Qualifikation ist m.E. nicht entscheidend, wenn jemand die notwendige Qualifikation hat und dann noch bei der Feuerwehr ist, sollte man das schon in die Überlegungen zur Stellenbesetzung mit einbeziehen und den Feuerwehrbewerber ggf. bevorzugen.Andere haben ggf. bessere Qualifikationen
Ob das im konkreten Fall so war, weiß wohl keiner hier genau.