Hi, kurze Frage, schnelle Antwort:
- Öffentliche Feuerwehren (FF, BF) bedeutet, dass sie in Trägerschaft der Gemeinde sind?
- Nicht öffentliche Feuerwehren (Werk-/Betriebsfeuerwehren) bedeutet, dass sie in privater Trägerschaft sind?
Danke!
Max
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Hi, kurze Frage, schnelle Antwort:
- Öffentliche Feuerwehren (FF, BF) bedeutet, dass sie in Trägerschaft der Gemeinde sind?
- Nicht öffentliche Feuerwehren (Werk-/Betriebsfeuerwehren) bedeutet, dass sie in privater Trägerschaft sind?
Danke!
Max
Schnelle Antwort: Ja und Ja.
Super - auf deine Antwort als Kommunal(rechts)fuchs an forderster Front hab ich gehofft ;-). Danke!
Es gibt auch "Quasi-Werkfeuerwehren", die in öffentlicher Hand sind, allerdings in Trägerschaft des Landes. Das ist z. B. bei den "Werk-"Feuerwehren der Unikliniken in Köln und Münster der Fall.Zitat:
Öffentliche Feuerwehren (FF, BF) bedeutet, dass sie in Trägerschaft der Gemeinde sind?
Ja ok. Mir gehts darum, der Jugendfeuerwehr den Unterschied zu erklären (öffentlich/nicht öffentlich). Ich denke da sollte mans nicht zu kompliziert machen und das so wie oben erklären, oder was meinst du?
Jo, öffentlich ist halt alles, was in öffentlicher Trägerschaft ist. Dass das die Gemeinden und Städte sind, trifft in erster Näherung sicherlich zu. Öffentliche Feuerwehren des Landes und des Bundes sind da zunächst zu vernachlässigen.
Wo würde denn eine Bundeswehr-Feuerwehr dazugehören?
Du hast die Pflichtfeuerwehr vergessen.
Die Bundeswehrfeuerwehr fällt so richtig unter keiner dieser Aspekte.
http://www.bevoelkerungsschutz-porta...wehr_node.html
Ja, die PF hatte ich schon für mich unter öffentlich eingeordnet, gibts in Sachsen aber auch keine, aber trotzdem danke :-). Der Link ist gut :-).
Es gibt doch in Deutschland meines Wissens nur eine Pflichtfeuerwehr. Diese ist auf Sylt...
Du kannst aber davon ausgehen, dass eine Bundeswehrfeuerwehr einer Berufsfeuerwehr sehr ähnlich ist. Ich habe mir bei meinem Praktikum in Munster bei der BW-FW sagen lassen, dass es auch eine BF ist.
Laut Wikipedia (Wikipedia:Pflichtfeuerwehr) gibt es dergleichen drei:
- Burg in Dithmarschen
- List auf Sylt
- Pietzpuhl in Sachsen-Anhalt
Jetzt habe ich da mal ne frage dazu.
Habe mir den Wikipedia Artikel durchgelesen da ist die rede davon wegen keiner Tageseinsastzbereitschaft.
Wenn ich arbeitsmäßig nicht Vormitag da bin kann man ja nichts machen. Also müsste man dann ja von der Gemeinde angestellt werden damit man Vormittags hem ist also quasie auch dafür bezahlt werden.
Das ist m.E. ein Fehler bei Wikipedia. In den mir bekannten Feuerwehrgesetzen ist von einer Tageseinsatzbereitschaft nirgends die Rede. Der Verfasser wollte wohl nur auf die Problematik hinweisen.
Ich bezweifle stark das eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet werden kann, wenn unter Tage keine Einsatzbereitschaft hergestellt werden kann. Die Pflichtfeuerwehr kann (zumindest in Bayern) dann aufgestellt wird, wenn in der jeweiligen Kommune keine Feuerwehr zustande kommt. Da es sich hier um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, wird dies nur sehr selten praktiziert.
Wie die Kommune die Tageseinsatzbereitschaft sicherstellen soll, da halten sich die Gesetze (wohl wissend) heraus. In Bayern wurde auf die Problematik eingegangen, in dem nun ein/e Feuerwehrmann/frau sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort im Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr tätig werden kann.
Eine echte "Sicherstellung" der Einsatzbereitschaft am Tage wäre (wie bereits erwähnt) wohl mit Kosten verbunden, deswegen wird sich da wohl erstmal nichts tun...
Man muss das ganze mit der Pflichtfeuerwehr auch etwas differenzierter sehen. Wenn ich sehe, dass man in Pietzpuhl eine eingerichtet hat, reden wir da über eine Ansammlung von Häusern, in denen 251 Personen gemeldet sind.
Wenn will man da großartig verpflichten, und wie will sieht das qualitativ aus?
Richtig, damit es hinterher, wenns schief gegangen ist, wenigstens noch sagen kann: "Tja, Pech, aber wir haben alles versucht."
Würde dann besser aufgenommen werden als: "Tja, Pech, aber es ist schlichtweg in unserer Zeit nicht haltbar, eine 100%ige, gleichwertige Brandabwehr für alle Bürger sicherzustellen."
Oder noch schlimmer: Die Gemeinde müsste tatsächlich Menschen dafür bezahlen Feuerwehrdienst zu leisten! HORROR!