Gegen Kundenbeschwerde vorgehen
Hallo zusammen!
Eigentlich passt meine Frage nicht zu diesem Forum, da sie nichts mit Funken zu tun hat. Ich stelle sie trotzdem, da sich ja hier im Forum z.B. auch einige Polizisten aufhalten die von Berufswegen evtl Ahnung davon haben.
Nunja zur eigentlichen Frage:
Ich arbeite bei einem größeren Nahverkehrsbetrieb und bin in diesen Tagen Opfer einer Kundenbeschwerde geworden. Soweit so gut, wenn man Mist baut muss man dazu stehen - diese Beschwerde ist jedoch nie so vorgefallen.
Konkreter geht es darum, angeblich eine junge Frau aufgrund einer lapalie mit wüsten Beschimpfungen des Wagens verwiesen zu haben. Ich habe schon länger niemanden des Wagens verwiesen, mit Beschimpfungen schonmal garnicht.
Nun kommt es in den nächsten Tagen zu einer Anhörung. Ich werde den Vorfall natürlich wahrheitsgemäß abstreiten und die Situation aus meiner Sicht darlegen - und hoffen das man mir glaubt, ansonsten seh ich die Abmahnung schon vor mir.
Soviel zur Vorgeschichte. Jetzt möchte ich gegen die Beschwerdeführerin vorgehen, beispielsweise mit einer Verleumdungsanzeige. Es gibt weder von meiner Seite, noch von der "gegnerischen" Zeugen für den Vorfall.
Ist so eine Anzeige ohne Zeugen überhaupt sinnvoll oder wird da nichts bei rumkommen und ich kann mir das sparen?
In der Hoffnung, dass jemand helfen kann
viele Grüße Gizmo!
Erstmal etwas ruhig bleiben,
ne Anhörung klingt zwar schlimm, aber ist im Grunde nix anderes als ne Befragung. Wenn Du befragt wirst, ist es ja nun auch dein Recht, den Vorwurf abzustreiten. Falls dein Arbeitgeber Dir nicht glauben sollte, würde ich auf jeden Fall auf ein klärendes Gespräch mit der Person, die Du raus geschmissen haben sollst bestehen.Ist ja auch im Interesse des Unternehmens das die Kunden zufrieden sind.
Wenn Du ne Abmahnung bekommst, kannst Du für deine Personal-Akte eine Gegendarstellung schreiben, und die deiner Personalakte beifügen.
Wegen einer Abmahnung kann man nicht gleich gefeuert werden. Erst wenn Du 3 Abmahnungen bekommen hast. Die müssen aber auch immer den selben Abmahnungsgrund beinhalten.
Also 3x jemanden rausgeschmissen haben, 3x jemanden beleidigt haben, 3x zu Spät zur Arbeit kommen.
Es sei denn Du Klaust was. Das ist natürlich ne fristlose Kündigung.
Ich habe nen Arbeitskollegen, der hat 5 Abmahnungen, und ist immer noch beschäftigt.
Wenn Du dein Anwalt scharf machst, wird sich an der Abmahnung erst was ändern, wenn sich herausstellt, das die Person die dich beschuldigt hat,gelogen hat. Also müßtest Du die Person wegen falscher Anschuldigung auf die Füße treten.
Wenn dein Anwalt gut ist, wird er halt sagen, nimm die Abmahnung, schreib ne Gegendarstellung, und zahl meine Rechnung.