Hallo...
wer kennt das nicht? Min 30°C und schwül ohne ende. Dann ein Einsatz und nun?? Jacke oder Weste?
Ist die Weste als Kleidungsstück im RD überhaupt zulässig UVV/ BG. Nicht als Kennzeichnungweste sondern als Kleiderstück wie die Jacke.
CU
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Hallo...
wer kennt das nicht? Min 30°C und schwül ohne ende. Dann ein Einsatz und nun?? Jacke oder Weste?
Ist die Weste als Kleidungsstück im RD überhaupt zulässig UVV/ BG. Nicht als Kennzeichnungweste sondern als Kleiderstück wie die Jacke.
CU
alternativ weder noch
es gibt (Einsatz) Westen die die Zulassung nach EN XXX haben die dürfen gerne getragen werden ...
Hallo,
soweit ich weiß ist die Weste nur zulässig zum erkenntlich machen, welcher Orga /RD man angehört.
Wenn die EN471 erfüllt ist, kann diese auch als Warnkleidung getragen werden.
Allerdings ist die Weste nicht als Schutzjacke zu sehen, dh. z.B. bei einem VU P-Klemmt musst du die Jacke im Gefahrenbereich tragen (natürlich auch alle anderen Gefahrenbereiche)
Also als Warnweste oder zum kenntlichen Machen darfst du die Tragen, im Gefahrenbreich musst du die Jacke tragen.
PS: Warum soll die FW schwitzen und der RD nicht? :-))
Mfg
Chris
Was willst du uns damit sagen? Ich kann die Weste als Jacke ohne Arme tragen wenn mir danach ist. Egal welcher Org ich angehöre ...Zitat:
Zitat von Chr881986
Richtig ...Zitat:
Zitat von Chr881986
im Gefahrenbereich muss ich die Jacke nur tragen wenn es die Gefahrenanalyse hergibtZitat:
Zitat von Chr881986
Weil der RD mitdenken kann ...Zitat:
Zitat von Chr881986
...eigentlich würde ich eurer Aussage ja zustimmen, aber...
wo steht das den geschrieben???
Denn soweit mir bekannt ist, gibt es für den RD keine rechtsverbindliche Norm - wenn ein RD eine Norm für sich als bindend anerkennt ist das aber im Ermessen des RD Betreibers.
Gruß Carsten
Was steht wo?Zitat:
Zitat von Pille112
EN 471 ist bekannt, von den gängisten BG anerkannt, einzigste Rechtsgrundlage in dem FAll
@ hannibal: ja die EN 471 ist mir hinlänglich bekannt.
Sie sagt aber nichts zum Gebrauch von Schutzbekleidung aus sondern regelt nur deren Beschaffenheit und das noch nicht einmal für Einsatzjacken sondern nur für Warnwesten.
Deshalb meine Ansicht in dieser Sache: klar sind Westen erlaubt wenn der RD-Betreiber es seinen Angestellten gestattet.
Gruß Carsten
Das ist natürlich völliger Quatsch. Ich meinte natürlich, dass eine Weste nicht ausreicht!Zitat:
Zitat von mir selbst
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo Leute!
Neben der Warnwirkung einer Wester/Jacke nach EN471 sollte man auch die Unfallverhütungsvorschriften beachten.
Die Verletztungsgefahr an den Armen ist mit einer Wester höher als bei einer Jacke zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall.
http://www.ip-phone-forum.de/images/...inemeinung.gif
...mal 'ne ganz ehrliche Antwort auf meine Frage:
Wer von den Herren's und Damen's Rettungsdienstlern setzt bei einem Einsatz im Bereich einer Baustelle oder bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich einen Helm auf???
Nun gut die Antwort kenne ich ja schon im Voraus: ich, ich, ich, und ich auch, natürlich mache ich das immer - so oder ähnlich wird sie wohl ausfallen...
Gut dann Frage ich mich warum man auf, sagen wir mal so, ca. 90-95% aller Aufnahmen (Fotos/Videos) heroisch unbehelmte Rettungsdiensthäupter sieht?
...was sind die "Pressefritzen doch für gute "Spionagehelfer"...
Gruß Carsten
Muss gestehen ich tue das nicht. Nur dann wenn ich der Ansicht bin, dass mir der Himmel auf den Kopf fallen könnte.
Zum Thema Weste:
Sowas gibts bei uns leider nicht. Es gäbe zwar Westen nach der neuen Form, die sind aber nicht bei uns nicht in Gebrauch. Wir haben Mietwäsche, und das sieht halt nur Jacken vor.
Gut, vor allem Nachts im Sommer würde ich mir ne Weste hin und wieder wünschen, aber so richtig vermisst habe ich sie noch net....
my2cent:
Die Gefahr, dass ich mit den "Stummelresten" der Weste irgendwo hängenbleibe ist in meinen Augen ungleich größer als mit einer Jacke wo hängen zu bleiben.
Ich persönlich befürworte die Jacken, u.a. wegen besserer Sichtbarkeit und Unfallschutz.
Bei Westen fehlt dann teilweise die nötige Fläche mit auffälligem Material und Reflexfläche.
thilo
Die FW soll ja auch nicht unnötig schwitzen, nur ist man vielerorts zu *'"§$", um richtige Kleidung zu beschaffen und dann auch anzuwenden.Zitat:
Zitat von Chr881986
Die Westen verbietet bei uns eine Dienstanweisung vom KV die besagt dass im Einsatzdienst nur Kleidung getragen werden darf die durch den Mietwäschepool bereit gestellt wird. Es wird nichtmal geduldet dass man im Winter eine Fleecejacke unter die RD-Jacke zieht!!!
Das die Unterwäsche nicht vorgeschrieben ist, das ist auch alles...
Mal eine andere Frage: gelten die Vorschriften zur Unfallverhütung eigentlich prinzipiell oder nur für dementprechende "Gefahrensituationen"?
Sprich: Muss ich Reflex-Kleidung nur tragen, wenn ich schlecht zu sehen bin zum Beispiel im Strassenverkehr?
Oder brauche ich den Wetterschutz nur, wenn es schlechtes Wetter ist?
Oder brauch ich die Kleidung prinzipiell, weil es im Rettungsdienst auch zu schlechtem Wetter kommen KANN?
Gruß, Mr. Blaulicht
Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Das würde mich auchmal interessieren?! Wobei ich davon ausgehe das man sich ja generell im Strassenverkehr aufhält. Du musst ja auch zum Patinenten in die Wohung und auch schonmal die Tage bereitstellen etc. Und manches mal muss das kleine rote Auto ja auch schonmal auf der Strasse stehen bleiben ;-)
Wobei ich am Tag gerne die Weste der Jacke vorziehe. Aber auch nur denn wenn es sich um keinen Verkehrunfall o.ä. handelt.
CU
Die Vorgaben der UVV sind ja größtenteils nach dem Prinzip "Wenn Tatbestand, dann Rechtsfolge" aufgebaut. Von daher gelten diese prinzipiell in entsprechenden Situationen. Und wenn man davon ausgehen muss, in die Situation X zu kommen, muss entsprechend die Schutzkleidung X vorgehalten werden. Ist die Situation dann da, wird sich umgezogen.Zitat:
Zitat von Mr. Blaulicht
Nicht nur im Einsatz, sondern auch (wie du schon schriebst Carsten) grundsätzlich hab ich einen Helm auf...Zitat:
Zitat von Pille112
Und warum der auf den Bildern der Pressefuzzies nicht zu erkennen ist, liegt wohl am Modell...
Ist von Siemens, dass Modell "Lufthelm" ;)
Spaß bei Seite...
Ich find an den komischen Westen nix besonderes...
Aus der Jacke das Innenfutter raus und die Ärmel abgemacht...
Schon hat man das, was man im Sommer braucht ^^
Und die meiste Zeit hat man im Sommer ja eh keine Jacke an wenns richtig Heiß ist... Da lässt man eben die Ärmel dran und zieht diese halt kurz im Straßenverkehr über ^^
MfG Fabsi
2 BaustellenZitat:
Zitat von Pille112
1) die Westen sind, sofern zertifiziert nach EN 471, zulässig als Ersatz für eine Einsatzjacke wenn der versicherte sich im fleissenden Straßenverkehr aufhält
2) der Arbeitgeber
Zitat:
Zitat von Mr Blaulicht
Sofern die Jacke nach EN 471 zertifiziert ist ist die Warnwirkung ausreichendZitat:
Zitat von tilo
Ich nicht, weil es nur in einem Bruchteil der Einsätze erforderlich und mich nicht unnötig belasteZitat:
Zitat von Pille 112
Ausserdem habe ich das selbe Modell wie Fabsi ...
Wird durch die Jacken ein ausreichender Witterungsschutz gewährleistet?Zitat:
Zitat von Florian kommen
Wird durch die Jacken ein ausreichender Warnschutz gewährleistet?
Wenn Nein -> Meldung an BG; Arbeitgeber muss geeignete Schutzkleidung stellen
Druch die Jacken aus dem Mietwäschepool wird sowohl der Witterungsschutz als auch der Warnschutz gewährleistet!!! Allerdings wurden die Fleecejacken von einigen Kollegen getragen da sie einfahc den Tragekomfort unter der Einsatzjacke erhöhen!
...dann hat der Normungsausschuß da wohl was falsches genormt oder könnte es sein das Du die EN 471 nicht kennst???Zitat:
Zitat von thilo
Erkläre mir, dummen Hauptschüler, doch mal wie eine Weste mehr Reflextions- bzw. Retroreflextionsfläche haben kann als eine Jacke???
Hmm, naja Flächenberechnung war ja noch nie so meine Stärke...
Gruß Carsten
Äähm, entweder bin ich jetzt zu müde, um den Sachverhalt richtig zu erfassen, aber ich meine gesagt zu haben, dass Westen auf jeden Fall weniger Fläche haben als Jacken (nix mit Mathe, Angucken reicht ;-) ).Zitat:
Zitat von Pille112
Oder hab ich da jetzt was verrafft?
thilo
@thilo:
...mir ging es da um die EN471, wenn die erfüllt ist, dann ist es auch genug Warnfläche - ergo: eine Weste ist, was die Warnflächen betrifft, ausreichend!
Das sollte aber nicht heißen, dass mehr Warnfläche (Jacke), schlechter oder unzulässig ist - ...wäre ja auch Quatschfug ;-)))